Freilich #32: Süchtig nach dem Kick

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil: Linksextremistin Lina E. muss ins Gefängnis

Die Linksextremistin und führende Figur der „Hammerbande“ muss wieder ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte das Urteil gegen sie. Die AfD fordert unterdessen ein härteres Vorgehen gegen Antifa-Gruppen.

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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil: Linksextremistin Lina E. muss ins Gefängnis

Proteste für die Freilassung von Lina E.

© IMAGO / Hartenfelser

Karlsruhe. – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen Lina E. weitgehend bestätigt. Die 30-jährige Linksextremistin war im Mai 2023 vom Oberlandesgericht (OLG) Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Ihr war vorgeworfen worden, sich als Mitglied einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung an gewalttätigen Übergriffen auf tatsächliche und vermeintliche Rechte beteiligt zu haben.

Der Dritte Strafsenat des BGH änderte den Schuldspruch im Einzelnen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Gesamtstrafe hatte, wie BR24 berichtet. Sowohl die Revision der Bundesanwaltschaft als auch die der Verteidigung wurden verworfen. Der Vorsitzende Richter betonte bei der Urteilsverkündung: „Das Mittel der politischen Auseinandersetzung ist das Wort, nicht die Gewalt“.

Schwere Angriffe und Haftantritt

Lina E. und ihre Mitangeklagten sollen zwischen 2018 und 2020 in Sachsen und Thüringen mehrere zum Teil lebensgefährliche Angriffe auf politische Gegner verübt haben. Laut Urteil hatte sie innerhalb der Gruppe eine „herausgehobene Stellung“. Die Opfer erlitten schwere Verletzungen wie Hirnblutungen, gebrochene Knie oder Stichwunden.

Trotz ihrer Verurteilung war Lina E. seit 2023 unter Auflagen auf freiem Fuß. Nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Sie muss nun den Rest ihrer Strafe verbüßen. Die genaue Haftdauer hängt von der Anrechnung der Untersuchungshaft ab.

AfD fordert konsequentes Vorgehen gegen Linksextremismus

Die AfD reagierte mit einer deutlichen Stellungnahme auf das Urteil. Der sicherheitspolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Carsten Hütter, erklärte: „Ich empfand es im Jahr 2023 als unerträglich, dass die Linksterroristin Lina E. trotz Verurteilung das Gefängnis verlassen konnte. Ebenso unerträglich war ihre Inszenierung als Opfer durch die linke Szene.“

Er betonte, Lina E. sei kein Opfer, sondern eine „Täterin, die mit ihrer Hammerbande Straftaten an der Schwelle zum Terrorismus systematisch organisierte“. Hütter kritisierte auch CDU-Innenminister Armin Schuster, der Antifa-Symbole nicht als extremistisch einstuft und meint: „Doch, Herr Schuster, Antifa-Gruppen wie z.B. die Hammerbande sind mit einer hohen kriminellen Energie ausgestattet und müssen deshalb mit allen im Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden“.

Proteste in der linken Szene

Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden im Mai 2023 hatte bundesweit heftige Proteste in der linksextremistischen Szene ausgelöst. Der Prozess gegen Lina E. und ihre mutmaßlichen Mitstreiter fand große mediale Aufmerksamkeit. Mit der Entscheidung des BGH ist das Verfahren nun rechtskräftig abgeschlossen.

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