Bundespräsidentenwahl: Unterschriftensammeln startet am Dienstag

Für eine Kandidatur müssen mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen bis spätestens 2. September vorgelegt werden.
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Bundespräsidentenwahl: Unterschriftensammeln startet am Dienstag

Bild: Die Wiener Hofburg – Amtssitz des Österreichischen Bundespräsidenten / Bild: This Photo was taken by Böhringer Friedrich.Feel free to use my photos, but please mention me as the author and if you want send me a message. or ([email protected]), CC BY-SA 3.0 AT, via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Für eine Kandidatur müssen mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen bis spätestens 2. September vorgelegt werden.

Wien. – Ab heute, Dienstag, sammeln rund 20 Österreicher Unterstützungserklärungen für eine Kandidatur bei der Bundespräsidentenwahl. Um am 9. Oktober am Stimmzettel zu stehen, müssen sie bis 2. September, 17 Uhr mindestens 6.000 Wahlberechtigte zur Unterschrift bewegen. Diese Hürde werden Amtsinhaber Alexander Van der Bellen und FPÖ-Kandidat Walter Rosenkranz wohl leicht nehmen, einige andere Kandidaturwillige haben gute Chancen.

Werben um Unterstützer startet

Michael Brunner, Chef der Partei „Menschen Freiheit Grundrechte“ (MFG), kann etwa auf ein bestehendes Netzwerk zurückgreifen. Ex-FPÖ- bzw. BZÖ-Politiker Gerald Grosz hofft auf seine Follower in den sozialen Medien. Der Sänger der Band „Turbobier“, Dominik Wlazny (alias „Marco Pogo“), hat es mit seiner Bierpartei schon bei früheren Wahlen auf den Stimmzettel geschafft. Seine Kampagne startet er am Dienstag persönlich auf der Wiener Mariahilfer Straße. FPÖ-Kandidat Walter Rosenkranz lädt in Wien zur Pressekonferenz und Van der Bellen tourt diese Woche durchs Land und wirbt um Unterschriften.

Einreichschluss und Nachfrist

Jeder Österreicher, der am heutigen Stichtag stimmberechtigt ist, kann eine Kandidatur unterstützen, aber jeweils nur für einen Bewerber. Damit die Unterschrift gültig ist, müssen Unterstützungswillige persönlich aufs Gemeindeamt bzw. den Magistrat gehen, um die Erklärung beglaubigen zu lassen. Die unterschriebenen Unterstützungserklärungen müssen dann entweder per Post oder auf anderem Weg dem sogenannten Zustellungsbevollmächtigten des jeweiligen Kandidaten überbracht werden. Dieser muss die Erklärungen spätestens beim Einreichschluss, also bis zum 2. September um 17 Uhr, der Bundeswahlbehörde vorlegen – zusammen mit dem Kostenbeitrag von 3.600 Euro.

Es gibt aber auch eine kleine Nachfrist – und zwar voraussichtlich bis zum darauffolgenden Dienstag (6. September, Mitternacht). Auslandsösterreicher können ihre Unterstützungserklärung vor einer Vertretungsbehörde unterschreiben und dann dem Wahlwerbenden zukommen lassen.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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