CDU deckt mutmaßliche Intensivtäter – Kriminelle aus Nordafrika bleiben in Dresden
Eine Anfrage hat ergeben, dass zwei mutmaßliche Räuber ohne Aufenthaltsrecht trotz bekannter Problemlage nicht aus Sachsen abgeschoben wurden. Die Weigerung des Innenministeriums, Auskunft über mögliche Vorstrafen zu geben, verschärft die Kritik.
Die AfD kritisiert, dass Innenminister Armin Schuster in der Frage der Einstufung Algeriens und Tunesiens als sichere Herkunftsländer bislang noch nichts unternommen hat.
© IMAGO / photothekDresden. – Nach einem Raubdelikt in Dresden stehen die sächsischen Behörden wegen ihres Umgangs mit ausreisepflichtigen Straftätern erneut in der Kritik. Mitte November sollen zwei Männer aus Algerien und Tunesien in der Dresdner Seevorstadt gemeinsam eine Person beraubt haben. Laut Polizei wurde das Opfer „aus einer größeren Gruppe heraus“ angesprochen, bedroht und anschließend bestohlen.

Ermittlungen gegen vollziehbar Ausreisepflichtige
Wie nun aus einer parlamentarischen Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Zickler hervorgeht, haben beide Tatverdächtige keinen gesicherten Aufenthaltsstatus. Beide gelten als „vollziehbar ausreisepflichtig“. Einer der Männer reiste demnach im Jahr 2020 erstmals in die Bundesrepublik ein, der Zeitpunkt der Einreise des zweiten Mannes ist nicht bekannt. Die Ermittlungen wegen räuberischen Diebstahls werden von der Polizeidirektion Dresden unter Leitung der Staatsanwaltschaft geführt. Die beiden Beschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Dresden.
Ministerium verweigert Auskunft zu Vorstrafen
Ob die mutmaßlichen Täter bereits zuvor polizeilich in Erscheinung getreten sind, bleibt offen. Das sächsische Innenministerium verweigerte eine Antwort auf die Frage, ob einer der Männer als Mehrfach- oder Intensivtäter registriert ist. Zur Begründung verwies das Ministerium auf datenschutzrechtliche Vorgaben und das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.
Der AfD-Abgeordnete Hans-Jürgen Zickler sieht darin ein politisches Versagen der Union. Er erinnert daran, dass der Bundestag bereits 2019 den Versuch unternommen hatte, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen – ein Vorhaben, das im Bundesrat scheiterte. Zickler kritisiert insbesondere widersprüchliche Ankündigungen aus der sächsischen Staatsregierung: „Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen bekräftigte dann CDU-Innenminister Armin Schuster am 12. Juli 2024 erneut, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären zu wollen. Seitdem ist jedoch nichts passiert“, kritisiert er in einer Aussendung.
Forderung nach konsequenter Abschiebung
Aus Sicht des Abgeordneten ist der aktuelle Fall symptomatisch für eine jahrelange Untätigkeit. „Es ist also wie immer: Die CDU kündigt zwar regelmäßig eine Migrationswende an, unternimmt aber keine praktischen Schritte, um sie auch zu verwirklichen“. Seit über zehn Jahren rede man über die dringend notwendige Abschiebung krimineller Nordafrikaner. Dass die CDU das selbst nach dem Ausscheiden der Grünen aus der Bundes- und Landesregierung nicht umsetzt, deute auf einen fehlenden Willen hin, so Zickler.






