Compact-Verbot mit Verfolgung von Journalisten in Weißrussland vergleichbar?

Im Sommer 2024 verbot Innenministerin Nancy Faeser die Compact-Magazin GmbH. Die AfD verglich den Fall mit der Verfolgung von Journalisten in Weißrussland. Was sagt die Bundesregierung dazu?

/
/
1 Minute Lesezeit
Compact-Verbot mit Verfolgung von Journalisten in Weißrussland vergleichbar?

Compact erwartet für diesen Sommer ein endgültiges Urteil im Fall rund um das Verbot.

© IMAGO / Political-Moments

Berlin. – Die Bundesregierung hat den Vergleich der AfD zwischen der Verfolgung von Journalisten in Weißrussland und dem Verbot der Compact-Magazin GmbH entschieden zurückgewiesen. Der staatliche Druck auf unabhängige Medien in Weißrussland sei systematisch und nicht mit rechtsstaatlich überprüfbaren Entscheidungen in Deutschland vergleichbar, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Systematische Verfolgung in Weißrussland

Nach Angaben der Bundesregierung werde unabhängigen Printmedien in Weißrussland der Zugang zu Druck und Vertrieb verwehrt, Journalistenverbände seien zwangsweise aufgelöst worden. Zudem komme es weiterhin zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen von Medienschaffenden sowie zu Durchsuchungen von Redaktionsräumen und Privatwohnungen. Mindestens 45 Medienschaffende befänden sich in Weißrussland aktuell zu Unrecht in Haft.

„Insofern sieht die Bundesregierung keinerlei Parallelen zwischen dem willkürlichen Vorgehen staatlicher Organe in Belarus gegen dortige Medienschaffende einerseits und rechtsstaatlich überprüfbaren Entscheidungen deutscher Behörden andererseits“, heißt es von der Bundesregierung. Bei dem Verbot der Compact-Magazin GmbH handele es sich zudem nicht um das Verbot einer Zeitschrift oder eines Presseerzeugnisses, sondern um das Verbot eines Vereins im Sinne des Vereinsgesetzes.

Gerichtliche Überprüfung des Verbots

Das Verbot der Compact-Magazin GmbH wurde im Juli 2024 durch das Bundesinnenministerium erlassen. Im August 2024 setzte das Bundesverwaltungsgericht das Verbot in einem Eilverfahren vorläufig aus. Zwar habe das Gericht keine Anhaltspunkte für formelle Unrechtmäßigkeit festgestellt, doch sei eine abschließende Beurteilung der Voraussetzungen für ein Verbot im Eilverfahren nicht möglich. Eine endgültige Entscheidung im Fall Compact wird in einigen Monaten erwartet.

Kann FREILICH auf Ihre Unterstützung zählen?

FREILICH steht für mutigen, konservativ-freiheitlichen Journalismus, der in einer zunehmend gleichgeschalteten Medienlandschaft unverzichtbar ist. Wir berichten mutig über Themen, die oft zu kurz kommen, und geben einer konservativen Öffentlichkeit eine starke Stimme. Schon mit einer Spende ab 4 Euro helfen Sie uns, weiterhin kritisch und unabhängig zu arbeiten.

Helfen auch Sie mit, konservativen Journalismus zu stärken. Jeder Beitrag zählt!