CSD-Parade in Berlin: CDU-Bürgermeister Wegner kämpft um Eröffnungsrede

Ende Juli findet in Berlin wieder der Christopher Street Day statt. Ob der CDU-Bürgermeister Kai Wegner ihn eröffnen darf, ist noch unklar. Das hängt von der Umsetzung der Kernforderungen ab, die der Verein CSD Berlin dem regierenden Bürgermeister vor wenigen Tagen übergeben hat.

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CSD-Parade in Berlin: CDU-Bürgermeister Wegner kämpft um Eröffnungsrede

Wegner 2023 beim CSD in Berlin.

© IMAGO / Bernd Elmenthaler

Berlin. – Am 27. Juli findet in Berlin wieder der Christopher Street Day (CSD) statt, zu dem wie im vergangenen Jahr Hunderttausende Besucher erwartet werden. Ob Berlins regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) die Parade eröffnen darf, ist unterdessen noch unklar. Über die Vergabe der Eröffnungsrede soll erst nach dem 14. Juli entschieden werden. Bis dahin hat der Vorstand des CSD Berlin Wegner Zeit gegeben, die Anfang Juli an ihn gerichteten Kernforderungen umzusetzen. Erst nach der Umsetzung dieser Forderungen soll Wegner die Eröffnungsrede halten dürfen.

Grundgesetzänderung und queere Sichtbarkeit

Bereits 2023 habe sich Wegner auf dem CSD für die Aufnahme queerer Menschen ins Grundgesetz ausgesprochen. Diesen Worten müssten nun Taten folgen. Der CSD fordert daher eine schnelle Bundesrats- und Kommunikationsinitiative des regierenden Bürgermeisters, um den Druck in der eigenen Partei zu erhöhen und die Blockade gegen das Vorhaben aufzulösen. Eine weitere Forderung des CSD ist die Umsetzung gezielter Maßnahmen und Prävention gegen Hasskriminalität sowie eine ausreichende Finanzierung dieser Maßnahmen.

Darüber hinaus spricht sich der CSD für eine verpflichtende Schulung des Lehrpersonals zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt aus. Die vierte Forderung ist die nach einer sicheren und diskriminierungsfreien Sportinfrastruktur für queere Menschen, wozu eigene Räume, Hallenzeiten und Zugänge zu Sportstätten gehören. Darüber hinaus fordert der CSD, die queere Sichtbarkeit in den Medien zu erhöhen. Konkret wird gefordert, dass bei der Vergabe von Fördermitteln durch das Land Berlin mindestens 15 Prozent aller geförderten Filmprojekte die queere Community in ihrer ganzen Vielfalt abdecken. „Queere Lebensrealitäten müssen in Filmen sichtbarer werden“, heißt es im Forderungskatalog. Die sechste und letzte Forderung betrifft die Debatte mit der Landesregierung über die so genannte Mehrelternschaft. Obwohl nach einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2024 der Gesetzgeber frei sei, Mehrelternschaften mit bis zu vier Elternteilen einzuführen oder anzuerkennen, plane Justizministerin Maco Buschmann (FDP) nicht tätig zu werden, kritisiert der CSD. Dieser fordert nun die Berliner Landesregierung auf, eine ressortübergreifende Debatte unter Einbeziehung der queeren Community über die Einführung von Mehrelternschaften zu führen.

AfD: „Wegner lässt sich erpressen“

Bis zum 14. Juli will der CSD deshalb einen Umsetzungsplan von Wegner. Kritik kommt von der AfD. In den Sozialen Medien teilte der Berliner AfD-Politiker Martin C. T. Kohler ein Video, das er mit der Frage kommentierte: „Lässt sich Hauptstadt-Bürgermeister Kai Wegner von queeren Lobbygruppen erpressen?“ Im Video selbst erklärt er, dass Wegner unbedingt „Deutschlands größte Homoparty“ eröffnen wolle. Dafür müsse aber, wie berichtet, die sexuelle Identität ins Grundgesetz aufgenommen werden. Wegner habe sich „natürlich“ erpressen lassen und sofort seinen Anti-Diskriminierungsbeauftragten vorgeschickt, eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, mit der man die queere Community vor Hetze und Rechtspopulismus schützen möchte. Das sei allerdings merkwürdig, so Kohler, denn das Grundgesetz regle die Schutzrechte des Einzelnen vor dem Staat und nicht unmittelbar das Verhältnis der Bürger untereinander. Das werfe nun die Frage auf, was die Lobbyverbände und die CDU mit der Grundgesetzänderung eigentlich bezweckten, so Kohler abschließend.

Die Gefallsucht der CDU gegenüber dem linksliberalen Zeitgeist kenne keine Grenzen, so Kohler gegenüber FREILICH. „Die Berliner wählten Rot-Rot-Grün ab, in der Hoffnung die Hauptstadt bekäme Sicherheit und einen ausgeglichenen Haushalt. Stattdessen gehen mit Kai Wegner die Angriffe auf die Grundpfeiler der Gesellschaft weiter. Es gibt nur zwei Geschlechter in der Biologie und im Grundgesetz.“

„Reine, überflüssige Kosmetik“

Auch ein Jurist sieht die Forderungen des CSD zur Änderung des Grundgesetzes kritisch. Der Artikel 3 des Grundgesetzes bereits, dass niemand „wegen seines Geschlechts“ benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Es stehe also offensichtlich schon in der Verfassung, was nun als zusätzlicher Schutz gefordert wird, erklärt der Jurist Udo Vetter auf X. Überdies sei die „geschlechtliche Identität“ auch bereits durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Artikel 2 des Grundgesetzes geschützt. Dies habe das Bundesverfassungsgericht unter anderem in seiner Entscheidung zum Personenstandregister ausdrücklich festgestellt (1 BvR 2019/16) und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben Gesetzescharakter (§ 31 BVerfGG). „Somit kann keiner – ernsthaft – behaupten, der Schutz der 'geschlechtlichen Identität' sei derzeit nicht gewährleistet“, so Vetter. Eine Grundgesetzänderung zu den Forderungen des CSD wäre „reine, überflüssige Kosmetik“.

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