CSU prüft neue Regelungen gegen „extremistische Tätigkeiten“ im Landtag

Ein aktuelles Gutachten empfiehlt umfassende Gesetzesänderungen zur Einführung einer „Extremismusklausel“ für Mitarbeiter von Abgeordneten. Die Landtagspräsidentin will dazu noch in diesem Jahr Gespräche mit den Fraktionen führen. Scharfe Kritik kommt von der AfD.

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CSU prüft neue Regelungen gegen „extremistische Tätigkeiten“ im Landtag

Aigner will noch in diesem Jahr in Gespräche mit den Fraktionen treten.

© IMAGO / Rolf Poss

München. – Der bayerische Landtag könnte künftig Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen die Bezahlung aus Steuermitteln verweigern, wenn sie sich „extremistisch“ oder „verfassungsfeindlich“ betätigen. Dies wäre allerdings nur durch eine umfassende Änderung bestehender Gesetze möglich, wie ein kürzlich veröffentlichtes Gutachten des Rechtswissenschaftlers Tristan Barczak zeigt.

Barczak, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Passau, hat auf 230 Seiten untersucht, ob eine so genannte „Extremismusklausel“ eingeführt werden kann, um die staatliche Finanzierung solcher Mitarbeiter zu verhindern. Dabei untersuchte er auch, ob diese Klausel auf Spionagefälle ausgeweitet werden könnte. Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) betonte bei der Vorstellung des Gutachtens in München, dass das freie Mandat der Abgeordneten ein „hohes Gut“ sei und deshalb rechtliche Hürden bestünden, die sorgfältig abgewogen werden müssten. „Es war wichtig, hier juristischen Rat einzuholen, da die Materie komplex ist“, so Aigner.

Aigner will rasche Gespräche

Das Gutachten empfiehlt, konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen zu erarbeiten, die das Abgeordnetengesetz, das Fraktionsgesetz und das Verfassungsschutzgesetz betreffen. Aigner zeigte sich offen für rasche Fortschritte und will noch in diesem Jahr Gespräche mit den Fraktionen führen, um die Empfehlungen umzusetzen. Sie stellte auch klar, dass im Falle der Einführung einer „Extremismusklausel“ diese für alle Fraktionen gelten würde: „Sollte eine Extremismusklausel eingeführt werden, würde sie selbstverständlich für alle Fraktionen gelten,“ betonte Aigner. Man treffe keine leichtfertigen Entscheidungen, heißt es aus der CSU-Fraktion. Aber man sei sich der Verantwortung bewusst, so der parlamentarische Geschäftsführer Michael Hofmann. „Der Bayerische Landtag kann einmal mehr in schwierigen Zeiten Vorreiter für ganz Deutschland sein.“

Tatsächlich wäre eine solche „Extremismusklausel“, wie sie der Jurist Barczak in seinem Gutachten vorschlägt, bundesweit einmalig. Die Grundlinien des Gutachtens ließen sich für alle Länder und den Bund „verallgemeinern“, sagte Barczak, und Aigner ergänzte, ihre Kollegen seien schon „ganz elektrisiert“. Auch die Bundestagsverwaltung dürfte sich für das Gutachten interessieren, da sie vor den gleichen Problemen stehe, so Aigner.

„Angriff auf Demokratie“

Kritik an der Klausel kommt unterdessen von der AfD. So erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier: „Die bayerische Demokratie entwickelt zunehmend autokratische Züge“. Im Klartext könne man von einer „willkürliche[n] Diskriminierung durch den sogenannten Verfassungsschutz“ sprechen. Maier ist sich auch sicher, dass sich die Klausel ausschließlich gegen die AfD richten soll, „da einzelne Mitarbeiter unserer Partei zuvor von Medien denunziert worden sind“. Ebenso klar sei, dass man sich einen solchen Angriff auf sich und die Demokratie nicht gefallen lassen werde. „Wenn die Kartellparteien nur halb so viel Zeit und Energie für die Lösung der realen Probleme verwenden würden wie darauf, uns zu bekämpfen, wäre dem Freistaat schon sehr geholfen.“

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