Deutschland: Einbürgerung trotz Mehrehe möglich
Von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dagegen heißt es, dass Personen, die eine Mehrehe eingegangen sind, grundsätzlich nicht mehr Deutsche werden können.
Berlin. Die Bundesregierung hat ein geplantes Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus einem aktuellen Gesetzesentwurf gestrichen, wie die WELT berichtete. Das Innen- und Justizministerium bestätigte WELT AM SONNTAG die Streichung. Eine entsprechende Regelung war im ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums noch vorgesehen. Im Anfang April vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum „Dritten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes“, der nun in die parlamentarische Beratung gehen soll, fehlte sie aber.
Seehofer will Verbot der Mehrehe
Die Streichung der Regelung sorgt sowohl in der Politik als auch in Gesellschaft für Unverständnis. So will Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ein schnelles Verbot der Mehrehe bei Einbürgerungen. „Die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Mehrehe, sowie die sichere Feststellung der Identität sind notwendige und unverzichtbare Bestandteile für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit“, hieß es in einer Erklärung. In dem angesprochenen Gesetzesentwurf fehle nämlich auch die Klarstellung, wonach eine geklärte Identität Voraussetzung für eine Einbürgerung sein soll.
In einer Stellungnahme des innenpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mathias Middelberg hieß es ebenfalls: „Ausländer mit mehreren Ehepartnern müssen von der Einbürgerung ausgeschlossen werden“. Die Mehrehe sei unserem Kulturkreis fremd. Wer dennoch an ihr festhalte, akzeptiere „unsere in Deutschland geltenden grundlegenden Werte offentsichtlich nicht“.
Zahl der Mehrehen unbekannt
In Deutschland ist die Mehrehe streng genommen strafrechtlich verboten. Weil solche Fälle aber nur selten bekannt werden, landen sie oft auch nicht vor Gericht. Außerdem lässt das Verbot auch Ausnahmen zu. Denn strafbar ist nur die Schließlung einer Vielehe in Deutschland, nicht aber das Fortführen, wenn sie zuvor im Ausland geschlossen wurde. Weiters bleiben Ehen unberührt, die in Deutschland nicht der Standesbeamte, sondern der Imam schließt. Genaue Zahlen über polygame Beziehungen unter Migranten oder Asylsuchenden gibt es derzeit aber nicht. „Es stimmt, dass wir bislang keinen Überblick haben, wie viele informelle Mehrehen es hierzulande gibt“. Es seien aber „sicherlich nicht nur Einzelfälle“. Das meinte Islamwissenschafter Mathias Rohe von der Universität Erlangen-Nürnberg. Für ihn ist es klar, „dass wir die Mehrehe ablehnen“ und unsere Prinzipien hochhalten müssen.
Eine einzige „Farce“
Auch auf Twitter gab es zum geplanten Gesetzesentwurf klare Reaktionen. So schreibt Autor und Psychologe Ahmad Manour: „Wie kann eine ‚Wir-Wende‘ entstehen, wenn wir nicht einmal in der Lage sind Polygamie abzulehnen und zu bestrafen“. Wertevermittlung bedeute auch das Richtige vorzuleben und Selbstbewusstsein zu vermitteln. Auch Alice Weidel (AfD) meint, „wer in Deutschland lebt, für den gilt nichts anderes als unsere Rechtsordnung“. Es sei eine einzige Farce. CDU/CSU und SPD „zersetzen und zerstören planmäßig die Werte und die Identität unseres Landes“ hieß es hingegen von Beatrix von Storch (AfD).