Deutschland: Impfpflicht für Gesundheitsberufe beschlossen

Die AfD kritisierte die berufsbezogene Impfpflicht stark, weil diese für ungeimpfte Angehörige der betroffenen Berufsgruppen ein faktisches Berufsverbot bedeute.
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Deutschland: Impfpflicht für Gesundheitsberufe beschlossen

Symbolbild: Pflegepersonal im Krankenhaus // pxhere.com

Die AfD kritisierte die berufsbezogene Impfpflicht stark, weil diese für ungeimpfte Angehörige der betroffenen Berufsgruppen ein faktisches Berufsverbot bedeute.

Berlin. – Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat die Impfpflicht für bestimmte Berufe beschlossen. Bis 15. März kommenden Jahres müssen sich Beschäftigte in Einrichtungen mit besonders schutzbedürftigen Menschen, also Spitals- und Pflegeheimpersonal, einen Impfnachweis vorlegen oder einen Nachweis erbringen, dass sie von Corona genesen sind oder nicht dagegen geimpft werden können. Das gilt auch für Personal von Arztpraxen und Rettungsdiensten. Betroffen sind auch Hebammen und weitere patientennahe Berufe.

AfD gegen Teil-Impfpflicht

Insgesamt stimmten 571 Abgeordnete im Parlament für den Gesetzesentwurf der Ampelkoalition von SPD, Grüne und FDP, 80 dagegen und 38 enthielten sich. Während trotz Kritik Zustimmung von der Union kam, stimmte die AfD dagegen.

Die teilweise Impfpflicht ist Teil des nachgeschärften Infektionsschutzgesetzes, dessen Novellierung im Schnellverfahren in nur einer Woche beraten und beschlossen wurde. Die Beratungsfristen wurden wegen der Dringlichkeit mit der nötigen Zweitdrittelmehrheit gegen die Stimmen von AfD und Linkspartei verkürzt. Am Mittwoch hatte der Hauptausschuss des Bundestages Juristen und Verbandsvertreter angehört. Die neue Regelung sei verhältnismässig und damit verfassungskonform, wie die vortragenden Juristen mehrhreitlich befanden. Nach Auffassung der Rechtsexperten wäre auch eine allgemeine Impfpflicht verfassungskonform zu formulieren. Großverbände wie die Caritas, die im Pflegebereich tätig sind, begrüßten bei der Anhörung die partielle Impfpflicht.

Kündigungen möglich

Noch im Oktober hatte es vonseiten mehrerer Verbände und in der Politik starke Vorbehalte gegen eine Impfpflicht im Pflegebereich gegeben. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Befürchtung geäußert, ungeimpfte Beschäftigte könnten in der Konsequenz die Branche verlassen wollen und damit den Personalmangel verschärfen. Auch eine Welle von langfristigen Krankmeldungen wurde befürchtet.

In Zukunft obliegt es den Arbeitgebern, die Einhaltung der neuen Bestimmungen zu prüfen. Verweigerer müssen mit einem durch die Gesundheitsämter verhängten Betretungsverbot rechnen. Nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern droht ihnen im äußersten Fall indirekt auch der Jobverlust durch personenbedingte Kündigung. Die AfD kritisierte die berufsbezogene Impfpflicht deshalb scharf. Sie sei schlicht und einfach verfassungswidrig, erklärte der stellvertretende Parteichef Stephan Brandner am Freitag. „Sie bedeutet für ungeimpfte Angehörige der betroffenen Berufsgruppen ein faktisches Berufsverbot.“

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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