Deutschland will wöchentlich rund 200 Afghanen aufnehmen

Die Einreise mit entsprechender Aufenthaltszusage soll „besonders schutzbedürftigen“ Afghanen zustehen, welche entweder auf einer sogenannten „Menschenrechtsliste“ oder auf einer Liste für Ortskräfte stehen. Laut Spiegel-Informationen war dies jedoch bisher bei rund der Hälfte der Eingeflogenen nicht der Fall. Sogar abgeschobene Straftäter reisten wieder ein.
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Deutschland will wöchentlich rund 200 Afghanen aufnehmen

Symbolbild: Flugzeug / Bild: Pixabay [CC0]

Die Einreise mit entsprechender Aufenthaltszusage soll „besonders schutzbedürftigen“ Afghanen zustehen, welche entweder auf einer sogenannten „Menschenrechtsliste“ oder auf einer Liste für Ortskräfte stehen. Laut Spiegel-Informationen war dies jedoch bisher bei rund der Hälfte der Eingeflogenen nicht der Fall. Sogar abgeschobene Straftäter reisten wieder ein.

Berlin. – In den kommenden zwei Monaten will die scheidende Bundesregierung weitere afghanische „Ortskräfte, Schutzbedürftige und deren Kernfamilien“ nach Deutschland holen. Dies berichtet unter anderem die Junge Freiheit und bezog sich auf den Spiegel, welcher sich auf eine interne Ankündigung des Bundesinnenministeriums an die beteiligten Behörden beruft. Demnach sollen wöchentlich rund 200 Personen aus Afghanistan über Pakistan in die Bundesrepublik kommen.

Einreise für besonders Schutzbedürftige

Laut Spiegel-Bericht sollen die nach Deutschland einreisenden Afghanen entweder auf einer Liste für Ortskräfte oder auf der sogenannten „Menschenrechtsliste“ stehen. Diese Liste ist eine Aufstellung des Auswärtigen Amtes, auf welcher Tausende besonders Schutzbedürftige vermerkt sein sollen. Diese hätten einen „Bezug nach Deutschland“ und hätten sich „besonders für die Demokratie vor Ort – zum Beispiel im Bereich der Wissenschaft- oder Kunstfreiheit – eingesetzt“, heißt es weiter. Ebenso würden afghanische Helfer von deutschen Presse- und Medienorganisationen zu dieser Kategorie zählen. Wie die Welt berichtete, haben alle Personen, die auf der genannten „Menschenrechtsliste“ stehen, bereits vom Bundesinnenministerium eine Aufenthaltszusage erhalten. Dies bedeutet, dass sie kein Asyl beantragen müssen.

Auch abgeschobene Straftäter reisen wieder ein

Afghanen, die es auf eine der beiden Listen – Liste der Ortskräfte oder „Menschenrechtsliste“ – geschafft haben, bekommen in Deutschland nun zunächst eine bis zu drei Jahre gültige Aufenthaltserlaubnis. Vor der Einreise erfolge inzwischen eine Sicherheitsüberprüfung, berichtet der Spiegel weiter. Zuvor sei diese Überprüfung „aufgrund der unübersichtlichen Lage bei der Machtübernahme der Taliban“ unterblieben. Somit hätten sich unter den bisher rund 5.000 nach Deutschland eingeflogenen Afghanen nicht nur „Ortskräfte und Schutzbedürftige mit Deutschland-Bezug“ befunden, sondern auch „besonders viele junge, alleinstehende Männer, darunter sogar abgeschobene Straftäter“, schreibt das Magazin weiter.

Hälfte stand auf keiner Liste

Wie chaotisch diese „erste Evakuierungsphase“ abgelaufen ist, geht auch aus vertraulichen Unterlagen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor, welche der Spiegel einsehen konnte. In einer aktuellen Auflistung der Behörde seien 2.804 Personen erfasst, die über die Luftbrücke nach Deutschland ausgeflogen wurden und zurzeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Bundesländer registriert seien. Rund die Hälfte dieser Menschen hätte weder auf der Ortskräfte- noch auf der „Menschenrechtsliste“ gestanden und folglich auch keine Aufnahmezusage. Wie die Personen es trotzdem so zahlreich in die Flugzeuge schafften, sei unklar. Diese Personen durchlaufen nun in Deutschland ein Asylverfahren.

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Christin Schneider

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