Doppelt hält besser? Bundesregierung plant nach Solingen doppelte Verbote für Waffen

Nach der tödlichen Messerattacke in Solingen werden in Deutschland Verschärfungen in verschiedenen Bereichen diskutiert. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass zum Beispiel das Tragen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen bereits verboten ist.

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Doppelt hält besser? Bundesregierung plant nach Solingen doppelte Verbote für Waffen

Nach dem Messeranschlag in Solingen will Buschmann schärfere Waffengesetze.

© IMAGO / epd

Berlin/Solingen. – Nach der tödlichen Messerattacke in Solingen vor rund einer Woche, bei der ein 26-jähriger Syrer drei Menschen getötet und weitere zum Teil schwer verletzt hatte, sind Forderungen nach schärferen Abschieberegeln und einem schärferen Waffenrecht laut geworden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte Verhandlungen über das Waffenrecht für Messer an. „Wir werden nun in der Bundesregierung darüber beraten, wie wir den Kampf gegen diese Art der Messer-Kriminalität weiter voranbringen“, sagte er der Bild am Sonntag. Auf der Bundespressekonferenz in Berlin am 26.08.2024 wollte ein Journalist vom Bundesjustizministerium wissen, was eine Änderung des Waffenrechts jetzt überhaupt noch bewirken könne.

„Verboten ist ja schon verboten“

Er wies in seiner Frage nämlich darauf hin, dass nach § 42 des deutschen Waffengesetzes das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen ohnehin schon verboten sei, sofern kein Ausnahmetatbestand vorliege. Konkret heißt es im Gesetzestext dazu: „Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen. Dies gilt auch, wenn für die Teilnahme ein Eintrittsgeld zu entrichten ist, sowie für Theater-, Kino-, und Diskothekenbesuche und für Tanzveranstaltungen.“ Als Waffen gelten laut § 1 Abs. 2 Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und tragbare Gegenstände, „die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen sowie tragbare Gegenstände, die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind“.

Sprecherin vertröstet Journalisten

Auf die Frage des Journalisten antwortet eine Sprecherin des Justizministeriums, dass aktuell noch einmal genauer darüber gesprochen werde. „Zu Details kann ich allerdings noch nichts sagen, aber wir werden natürlich sehen, dass wir da möglichst schnell auch Inhalte liefern können“, erklärt sie. Der Journalist gab sich mit dieser Antwort jedoch nicht zufrieden und hakte noch einmal nach. Er verstehe das nicht so ganz, erklärte er. „Es gibt einen Vorschlag, das Waffenrecht zu ändern, um etwas zu erreichen, was bereits heute verboten ist. Das ergibt doch logisch keinen Sinn. Also was wollen Sie damit erreichen?“ Die Sprecherin erklärt daraufhin, dass das „ja auch nicht die einzige Maßnahme“ sei, über die Momentan diskutiert werde. Es gebe noch mehrere Dinge, „über die wir hier auch schon länger gesprochen haben, die jetzt in der Diskussion sind und die dann in der Form eines Gesamtpakets dann sicherlich dazu beitragen werden“. Sie bat nochmals um Verständnis dafür, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts Genaues zu den Inhalten sagen könne.

In den Sozialen Medien reagierten viele Nutzer mit Spott auf die geplante Maßnahme der Bundesregierung. „Wir verbieten das jetzt doppelt, weil doppelt gemoppelt hält besser. Die Hilflosigkeit der Bundesregierung wir immer sichtbarer. Völlig überfordert, nicht in der Lage die wirklichen Probleme anzupacken“, schreibt ein Nutzer auf X. „Ich würde ja ein Händeverbot vorschlagen, da ist man auf der sicheren Seite“, schreibt ein anderer.

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