Düsseldorf: Bis zu neuneinhalb Jahre Haft für fünf IS-Terroristen
Vor drei Jahren hatte sich in Deutschland eine Terrorzelle des Islamischen Staats zum bewaffneten Kampf entschlossen. Doch die Sicherheitsbehörden hatten die Männer bereits im Visier.
Düsseldorf. – Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat fünf Männer als IS-Terroristen verurteilt und bis zu neuneinhalb Jahre Haft gegen sie verhängt. Nach Überzeugung der Richter gehörten die 25 bis 34 Jahre alten Islamisten einer Terrorzelle des Islamischen Staats an, die auf Weisung führender IS-Kader Anschläge in Deutschland verüben sollte, wie die FAZ berichtet.
Spenden sammeln und Anschläge verüben
Der Vorsitzende Richter Jan van Lessen sagte am Dienstag, dass sich die Vorwürfe der Anklage „in vollem Umfang bestätigt“ hätten. Zahlreiche Beweisanträge der Verteidiger hätten dagegen „nicht zur Aufklärung beigetragen, sondern das Verfahren nur verzögert“. Die Terrorzelle habe sich Anfang 2019 gegründet und sollte auf Weisung eines IS-Kaders aus Afghanistan in Deutschland nicht nur Spenden und Rekruten für den bewaffneten Dschihad anwerben, sondern auch Anschläge verüben.
Das Gericht konnte sich auch auf die Aussagen des bereits zu sieben Jahren Haft verurteilen Mitgründers der Terrorzelle stützen. Der 31-Jährige hatte seine Komplizen schwer belastet. So hatte er gestanden, dass die Gruppe 40.000 US-Dollar für einen Auftragsmord in Albanien kassieren und dazu einen Geschäftsmann in der Hauptstadt Tirana erschießen wollte. Der Mord sei aber im letzten Moment gescheitert, weil die Männer Zweifel an der Identität ihrer Zielperson bekamen.
Konvertierter Islamkritiker in Fokus geraten
Dann sei ein Islamkritiker in Neuss durch seinen YouTube-Kanal „Ex-Muslime klären auf“ in den Fokus der Terroristen geraten. Die Gruppe habe aus Afghanistan die Anweisung erhalten, „ein Exempel zu statuieren“ und „den unreinen Bastard zu töten“. Die Leiche des Islamkritikers sollte laut Weisung gefilmt oder fotografiert werden, um sie in einem IS-Propagandavideo im Internet zu zeigen.
Die Angeklagten hatten den zum Christentum konvertierten Kritiker bereits ausgespäht. Weil einige der Männer von der Polizei schon länger als potenzielle Gefährder überwacht worden waren, konnten Spezialkräfte den Anschlag verhindern. Nach Behördenangaben galten drei von ihnen bereits als Gefährder, zwei als „relevante Personen“. Die fünf Männer wurden überwacht, ihre Gespräche im Auto belauscht, ihre Telefone abgehört, Mails und Online-Chats mitgelesen. Die Tadschiken waren alle als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen und wohnten in Nordrhein-Westfalen. Ihre Verteidiger hatten für sie Freisprüche oder hilfsweise geringe Freiheitsstrafen beantragt. Die Ankläger hatten Haftstrafen zwischen vier und zwölf Jahren gefordert. Als niedrigste Strafe verhängte das Gericht am Dienstag drei Jahre und acht Monate Haft. Die Urteile sind nicht rechstkräftig.