„Entwicklungsbeeinträchtigend“: Medienanstalt verbietet AfD-KI-Wahlkampfvideo
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg untersagt der AfD Brandenburg die Verbreitung bestimmter Wahlkampfvideos und droht mit Sanktionen. Die AfD kündigte rechtliche Schritte an.
Potsdam. – Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat dem Landesverband Brandenburg der AfD untersagt, bestimmte Wahlkampfvideos in Sozialen Netzwerken zu verbreiten. Zudem wurde eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1.000 Euro erhoben und ein Zwangsgeld in Höhe von 1.500 Euro pro Video angedroht, sollten die Videos nicht innerhalb einer Woche entfernt werden. Die betroffenen Inhalte wurden von der mabb als „entwicklungsbeeinträchtigend“ für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren eingestuft.
Video ging viral
Dabei geht es bei dem Video um jenes, das bereits im Oktober 2024 Schlagzeilen gemacht hatte. Darin werden verschiedene Probleme angesprochen, mit denen Deutschland derzeit zu kämpfen hat. Darunter die Drogenkriminalität, der schlechte Zustand der Deutschen Bahn, das allgemeine Sicherheitsgefühl oder das Thema Migration. Dazu werden entsprechende Szenen gezeigt und es heißt: „Du entscheidest, ob die Ortsmitte deiner Heimatstadt einen Wochenmarkt behält oder einen Drogenmarkt bekommt, ob die Züge endlich wieder pünktlich fahren oder der Bahnhof zum Tatort wird. Du entscheidest, ob Eltern ihre Kinder morgens mit gutem Gewissen zur Schule schicken können oder ob die Angst vor Gewalt auf dem Schulhof schlaflose Nächte bringt, ob Brandenburg überhaupt noch eine Perspektive bedeutet oder Wohlstandsverlust und Überfremdung“ (FREILICH berichtete).
Das Video erregte vor allem in den Sozialen Medien große Aufmerksamkeit und führte zu kontroversen Diskussionen. Während Anhänger der AfD Brandenburg das Video als gelungen bezeichneten, bemängelten Kritiker den populistischen Stil und eine vermeintliche Hetze gegen Ausländer.
AfD Brandenburg sieht Eingriff in Meinungsfreiheit
René Springer, Landesvorsitzender der AfD Brandenburg und Spitzenkandidat der Partei zur Bundestagswahl, kritisierte die Entscheidung scharf. „Wir sehen in der Entscheidung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg einen schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit und die Betätigungsfreiheit politischer Parteien, die laut unserem Grundgesetz an der politischen Willensbildung mitwirken“, sagte er.
Springer warf der mabb vor, mit ihrer Entscheidung die Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf zu untergraben. „Mit dieser Maßnahme wird die Chancengleichheit der politischen Parteien faktisch ausgehebelt – und das mitten im Wahlkampf“, so Springer weiter.
Klage gegen Medienanstalt angekündigt
Die AfD Brandenburg will gegen die Entscheidung juristisch vorgehen. „Diese Zensurmaßnahme der Medienanstalt Berlin-Brandenburg stellt einen Angriff auf die Demokratie dar“, so Springer. Angesichts der Selbstbeschreibung der mabb, sich für „einen fairen demokratischen Diskurs“ einzusetzen, hält die AfD die Entscheidung für widersprüchlich. „Im Umgang mit der AfD vertritt sie jedoch das Gegenteil. Das werden wir nicht hinnehmen“, so Springer. Die AfD kündigte an, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen und eine einstweilige Verfügung zu beantragen, um die Löschung der Videos auszusetzen.