Ermittlungen gegen Poggenburg wegen Volksverhetzung eingestellt

Die umstrittene Aschermittwochsrede hat für AfD-Politiker André Poggenburg keine strafrechtlichen Konsequenzen.
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Ermittlungen gegen Poggenburg wegen Volksverhetzung eingestellt

By rufusmovie (https://www.youtube.com/watch?v=g4-Cqu67-FY&t=45s) [CC BY 3.0], via Wikimedia Commons

Die umstrittene Aschermittwochsrede hat für AfD-Politiker André Poggenburg keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Laut Bericht der Jungen Freiheit hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen den AfD-Politiker André Poggenburg eingestellt. Die Aussagen seiner umstrittenen Aschermittwochsrede seien vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, teilte die Staatsanwaltschaft demnach am Dienstag mit.

Umstrittene Rede zu Aschermittwoch

Poggenburg hatte beim politischen Aschermittwoch Vertreter der Türkischen Gemeinde in Deutschland als „Kümmelhändler“ und „Kameltreiber“ bezeichnet. Danach gingen über 200 Strafanzeigen ein. Die Staatsanwaltschaft bewertete die Formulierungen zwar als polemisch, aber sie erfüllten nicht den Tatbestand der Volksverhetzung oder der Beleidigung. „Auch seine weiteren Aussagen sind im Rahmen des am politischen Aschermittwoch traditionell zugespitzten Meinungsstreits zu bewerten“, zitiert die Junge Freiheit die Behörde.

Poggenburg reagiert auf Twitter

Auf Twitter kommentierte der AfD-Politiker die Einstellung der Ermittlungen: „Es müssen intolerante Leute einfach mal lernen, was Meinungsfreiheit ist. Es kann nicht sein, dass die nur bei Kritik und Diffamierung ‘gegen rechts’ gelten soll. Recht und Gesetz sind für alle gleich!“

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