Brüssel. – In der Europäischen Union zeichnet sich eine weitreichende Lockerung des Artenschutzes ab. Die Mitgliedstaaten beraten derzeit darüber, ob streng geschützte Tierarten künftig leichter getötet oder gestört werden dürfen, um Industrie- und Infrastrukturprojekte schneller umzusetzen. Im Zentrum stehen dabei Windkraftanlagen, Stromnetze, Rechenzentren und sogenannte KI-Fabriken, wie Politico berichtet.
Hintergrund ist der zunehmende Druck aus Politik und Wirtschaft, die Genehmigungsverfahren für große Bauvorhaben zu beschleunigen. Seit längerem argumentieren Industrievertreter, dass strenge Umweltauflagen Investitionen und den Ausbau wichtiger Infrastruktur behindern würden.
Tiere sollen für Industrie geopfert werden dürfen
Die Debatte dreht sich um eine geplante Änderung der EU-Vogelschutz- und Habitatrichtlinie. Diese beiden Regelwerke bilden die Grundlage des europäischen Naturschutzes und verbieten das absichtliche Töten oder Stören geschützter Arten grundsätzlich. Ausnahmen sind bisher nur in eng begrenzten Fällen zulässig, beispielsweise zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder zur Abwehr schwerer Schäden in der Landwirtschaft und Fischerei.
Im Dezember hat die EU-Kommission einen Vorschlag präsentiert, mit dem sich Umweltprüfungen für Bauprojekte deutlich beschleunigen lassen sollen. Gleichzeitig soll neu definiert werden, ab wann die Tötung geschützter Tiere als „absichtlich“ gilt. Demnach sollen Todesfälle oder Störungen geschützter Arten künftig nicht mehr als vorsätzlicher Eingriff gewertet werden, sofern Projektbetreiber „geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen“ ergreifen.
Zypern fordert noch weitergehende Aufweichung
Ein Vorstoß aus Zypern, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, geht nun noch weiter. Laut einem Dokument vom 5. Mai sollen die Mitgliedstaaten demnach ausdrücklich dazu ermächtigt werden, die „absichtliche Tötung oder Störung von Vögeln“ im Zusammenhang mit dem Bau, dem Betrieb oder dem Rückbau von Projekten zu genehmigen, sofern „geeignete und verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen“ berücksichtigt würden. In dem Papier heißt es zur Begründung, die Richtlinien müssten angepasst werden, um rechtliche Sicherheit und gleichzeitig einen hohen Schutz der Arten zu gewährleisten.







Kommentare
Sei der Erste, der einen Kommentar hinterlässt!