Exklusiv: Brandenburg gab fast eine halbe Million für erfolglose Rückkehrprogramme aus

Trotz erheblicher finanzieller Aufwendungen und zahlreicher Programme zur freiwilligen Rückkehr syrischer Staatsangehöriger sind die Erfolge enttäuschend. Es kommen mehr Syrer nach Brandenburg als das Land verlassen.

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Exklusiv: Brandenburg gab fast eine halbe Million für erfolglose Rückkehrprogramme aus

Syrische Migranten vor einer Erstaufnahmeeinrichtung in Brandenburg.

© IMAGO / Funke Foto Services

Potsdam. – Die freiwillige Rückkehr syrischer Staatsangehöriger aus Brandenburg bleibt ein politisch kontrovers diskutiertes Thema. Eine aktuelle Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Abgeordneten Fabian Jank und Lena Kotré zeigt: Im Jahr 2024 nutzten lediglich elf Syrer die bestehenden Programme zur freiwilligen Ausreise. Angesichts von rund 22.000 Syrern im Land, von denen 183 vollziehbar ausreisepflichtig sind, werfen die Abgeordneten der Regierung vor, ihre Maßnahmen seien wirkungslos, der finanzielle Aufwand dafür aber beträchtlich, wie eine weitere Antwort der Regierung, die FREILICH exklusiv vorliegt, zeigt.

Welche Rückkehrprogramme gibt es in Brandenburg?

Doch zunächst ein kleiner Überblick über die Programme. Die Landesregierung nennt mehrere Initiativen zur Förderung der freiwilligen Ausreise. „Das Land Brandenburg ist an dem humanitären Rückkehrprogramm REAG/GARP beteiligt, einem seit über vier Jahrzehnten bestehenden Gemeinschaftsprojekt von Bund und Ländern“, heißt es in der Antwort. Dieses Programm sei zum 1. Januar 2024 als REAG/GARP 2.0 angepasst worden. Ergänzend gebe es seit Ende 2020 ein eigenes Landesprogramm, das im Bedarfsfall einspringe, wenn das Bundesprogramm nicht ausreiche. Darüber hinaus wird das EU-Reintegrationsprogramm EURP genutzt, das jedoch aufgrund der Suspendierung Syriens als Zielland bislang keine Wirkung entfalten konnte. Neu ist das Pilotprogramm „NRP SYR“, das bis Ende 2025 Reintegrationshilfen für Syrien bereitstellt.

Finanzielle und organisatorische Unterstützung im Fokus

Die Programme bieten unterschiedliche Hilfen an. „Die Reisebeihilfe beträgt bis zu 200 Euro pro Person für volljährige Personen und unbegleitete Minderjährige sowie bis zu 100 Euro für minderjährige Personen unter 18 Jahren“, erklärt die Landesregierung zu REAG/GARP 2.0. Hinzu kommt eine Starthilfe von bis zu 1.000 Euro pro Erwachsenem oder 4.000 Euro pro Familie. Das Landesprogramm sieht Beträge zwischen 150 und 250 Euro vor, in Ausnahmefällen bis zu 1.250 Euro pro Person. „Das Pilotprogramm ‚NRP SYR‘ gewährt eine einmalige Kurzzeitunterstützung von 615 Euro pro Person“, ergänzt die Regierung. Langfristig können bis zu 2.000 Euro pro Person und 1.000 EUR für jedes weitere minderjährige Familienmitglied als Sachleistung folgen.

Hohe Kosten, geringe Erfolge: Die Zahlen für 2024

Die Kosten für diese Programme sind beträchtlich. Das Landesprogramm kostete im vergangenen Jahr 457.100 Euro, wie aus der Anfragenbeantwortung hervorgeht, davon 130.800 Euro für Reisebeihilfen und 324.000 Euro für Flugkosten, 2.300 Euro für sonstige Ausgaben wie Dolmetscher oder medizinische Leistungen. Für syrische Rückkehrer wurden 2024 insgesamt 9.034 Euro aufgewendet, davon 2.250 Euro für Reisebeihilfen und 6.784 Euro für den Transport. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben im Jahr 2024 demnach auf 466.132 Euro.

Während 2024 aber nur elf Syrer das Land verließen, kamen viele hinzu. So zogen von Januar bis Oktober 2024 insgesamt 2.443 syrische Staatsangehörige nach Brandenburg, davon 1.980 aus dem Ausland und 463 aus anderen Bundesländern. Besonders auffällig: 150 Syrer kamen aus Berlin, 79 aus Nordrhein-Westfalen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Zuwanderung die Rückwanderung bei weitem übersteigt.

Maßnahmen gegen Wiedereinreise

Wie verhindert Brandenburg die Wiedereinreise von Rückkehrern? „Grundsätzlich unterliegt eine aus eigenem Entschluss ausgereiste Person nicht der automatischen Wiedereinreisesperre gemäß § 11 des Aufenthaltsgesetzes“, erklärt die Landesregierung. Einreiseverbote gelten nur in Ausnahmefällen, etwa bei abgelehnten Asylanträgen aus sicheren Herkunftsstaaten. „Bestehende Einreiseverbote können über nationale und europäische Informationssysteme, insbesondere das Schengener Informationssystem (SIS), erfasst und bei Grenzkontrollen konsequent durchgesetzt werden“, heißt es weiter. Zudem sollen Unterstützungsleistungen bei einer Rückkehr innerhalb von fünf Jahren zurückgezahlt werden müssen.

Landesregierung lobt Programme, AfD übt Kritik

Trotz der niedrigen Rückkehrquote verteidigt die Regierung ihre Politik. „Die Landesregierung sieht die Förderprogramme zur freiwilligen Rückkehr als ein effektives Instrument der Rückkehrpolitik“, betont sie. Seit 2020 sei die Zahl der Ausreisen um 83 Prozent von 395 auf 722 im Jahr 2024 gestiegen.

Die AfD kritisiert die Maßnahmen indes scharf. „Dietmar Woidke betreibt Augenwischerei: Seine Landesregierung verkauft dem Bürger ihre Programme zur freiwilligen Rückkehr als ‚effektives Instrument der Rückkehrpolitik‘. Doch das Beispiel der Syrer in Brandenburg zeigt, wie wirkungslos diese Maßnahmen in Wahrheit sind“, sagt Fabian Jank. „An dieser Antwort erkennen wir, dass es der Landesregierung überhaupt nicht darum geht, bestehende Probleme im Hinblick auf die Masseneinwanderung zu lösen“, kritisiert seine Kollegin Lena Kotré.

Die Debatte um die Rückkehrpolitik wird damit wohl weitergehen. Während die Regierung ihre Programme als Erfolg feiert, sehen Vertreter der AfD darin Symbolpolitik. „Abschiebungen im großen Stil – wie sie Olaf Scholz versprochen hat – gibt es nur mit der AfD“, sagt Jank. Kotré fordert: „Wer eine wirkliche Umkehr in der Migrationspolitik möchte, kommt nicht umhin konsequent und in großer Zahl abzuschieben.“ Die neuen Zahlen zeigen jedenfalls: Die Schere zwischen Zuwanderung und Rückführung klafft nach wie vor weit auseinander.

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