Exklusiv: Innenministerium bleibt hart – Compact-Magazin bleibt verfassungsfeindlich

Das Bundesinnenministerium hält die Zeitschrift Compact weiterhin für verfassungsfeindlich, obwohl das Bundesverwaltungsgericht das Verbot vorläufig aufgehoben hat. Die genauen Gründe und möglichen Konsequenzen werden derzeit analysiert.

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Exklusiv: Innenministerium bleibt hart – Compact-Magazin bleibt verfassungsfeindlich

Am 20. August 2024 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot von Compact vorläufig aufgehoben.

© IMAGO / Hanno Bode

Berlin. – Das Bundesinnenministerium (BMI) hält auch nach der vorläufigen Aufhebung des Verbots der Zeitschrift Compact durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an seiner Einschätzung fest, dass die Publikation verfassungsfeindlich und aggressiv-kämpferisch sei. Das geht aus einer Kleinen Anfrage des AfD-Abgeordneten Harald Weyel hervor. In der Antwort, die FREILICH exklusiv vorliegt, betont das Ministerium, die ursprüngliche Entscheidung habe auf einer tragfähigen rechtlichen Grundlage beruht, die durch umfangreiche Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden gestützt worden sei.

Am 20. August 2024 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot von Compact vorläufig aufgehoben. Die genaue Begründung der Gerichtsentscheidung werde derzeit von den zuständigen Behörden eingehend analysiert, um mögliche Auswirkungen auf das anstehende Hauptsacheverfahren zu bewerten, heißt es in der Antwort. Dabei werden auch die im Verbotsverfahren sichergestellten Beweismittel eine zentrale Rolle spielen, die derzeit ausgewertet werden.

Trotz der vorläufigen Niederlage will die Bundesregierung ihre Position im Hauptsacheverfahren umfassend darlegen und die rechtlichen Voraussetzungen für ein mögliches endgültiges Verbot weiter stärken. Organisatorische oder personelle Konsequenzen seien noch nicht konkretisiert, stünden aber im Raum und würden intern geprüft.

AfD-Politiker Weyel kritisiert Innenministerium

Kritik an der Haltung der Bundesregierung äußerte der AfD-Politiker Harald Weyel. Gegenüber FREILICH sagte er: „Die Bundesregierung hält trotz einer anfänglichen Schlappe unbeirrt fest an ihrer Verfolgung unangenehmer Medien – bei Antifa-Sympathisantin Nancy Faeser keine Überraschung.“

Das Verbot der Zeitschrift Compact war ursprünglich vom BMI aufgrund von Erkenntnissen ausgesprochen worden, die das Magazin als „verfassungsfeindlich“ einstuften. Der Zeitschrift wurde vorgeworfen, „rechtsextremistische und verschwörungsideologische Inhalte“ zu verbreiten, was letztlich zum Verbot geführt hatte. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das Verbot vorläufig aufzuheben, bedeutet jedoch nicht, dass das Verbot endgültig aufgehoben ist. Im Hauptsacheverfahren wird entschieden, ob das Verbot weiterhin Bestand hat oder endgültig aufgehoben wird.

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