Frauenministerin spricht sich gegen Genderstern und Co. aus
Ministerien und Behörden sollen auf Genderstern und andere Sonderzeichen verzichten, empfiehlt Christine Lambrecht. Diese Schreibweisen seien „rechtschreibwidrig“.
Berlin. – Medienberichten zufolge spricht sich Frauenministerin Christine Lambrecht (SPD) dafür aus, dass Ministerien und Bundesbehörden auf Wortkonstruktionen wie Gendersternchen, Binnen-I oder Binnenunterstrich verzichten. „Solche Schreibweisen gelten derzeit als rechtschreibwidrig“, heißt es laut Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung in einem Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Sonderzeichen „rechtswidrig“ und unverständlich
„Sonderzeichen als Wortbestandteile in der offiziellen Kommunikation“ seien „nicht zu verwenden“, schreibt das Ministerium. Verwiesen wird hierbei auf die Auffassung des Deutschen Rechtschreibrates, wonach die Verwendung der Sonderzeichen „derzeit rechtswidrig“ sei und zudem nicht sichergestellt sei, dass solche Schreibweisen „allgemein verständlich“ sind.
Das auf den 16. September datierte Schreiben richte sich an die Bundesverwaltung einschließlich Kanzleramt und Ministerien, aber auch an Bundesgerichte und Stiftungen des Öffentlichen Rechts des Bundes, heißt in der Neuen Osnabrücker Zeitung weiter. Der Bundestag als Gesetzgeber oder der Bundespräsident würden hingegen nicht zu den Adressaten gehören. Es würde sich hierbei nicht um Vorgaben, sondern lediglich um „eine Arbeits- und Orientierungshilfe für geschlechtergerechte und respektvolle Verwendung der Sprache durch die Bundesverwaltung“ handeln, zitiert das RND einen Sprecher des Ministeriums, welcher sich am Mittwoch zu dem Schreiben äußerte. „Der Bundesfamilienministerin ist es wichtig, dass in der Sprache immer der Respekt gegenüber jedem Menschen zum Ausdruck kommt“, sagte dieser weiter.
Empfehlung: „Kundinnen und Kunden“
Während Sonderzeichen abgelehnt würden, empfehle das Ministerium hingegen ausdrücklich, das generische Maskulinum zu vermeiden, wenn auch eine weibliche Form existiere, wie bei „Kunde“ und „Kundin“, soll es in dem Scheiben weiter heißen. Ausgenommen würden nur juristische oder abstrakte Personen wie „Arbeitgeber“. Ein „pragmatischer Umgang“ wiederum werde für zusammengesetzte Wörter angeregt. So sei der Begriff „Ministerpräsidentenkonferenz“ verwendbar, bei der Auflösung des Kompositums habe jedoch „eine Klarstellung“ zu erfolgen, wie etwa „Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder“. Von der abwechselnden Verwendung von männlicher und weiblicher Form werde abgeraten.