Freiheitliche Studenten: „Binnen-I ist ideologische Missgeburt“
Der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) will mit der parlamentarischen Bürgerinitiative „Wissenschaftliche Arbeiten genderfrei“ gegen das „Gendern“ in wissenschaftlichen Arbeiten vorgehen.
„Der Nationalrat wird ersucht, sich dafür einzusetzen, dass geschlechtergerechte Formulierungen in wissenschaftlichen Arbeiten nicht als Beurteilungskriterium herangezogen werden“, heißt es in der vom RFS initiierten parlamentarischen Bürgerinitiative, die kritisiert, dass das „Binnen-I“ an manchen Hochschulen bereits Voraussetzung für eine positive Note sei.
Dabei handle es sich nach Ansicht der Initiatoren um eine „unnötige Einschränkung“ der wissenschaftlichen Freiheit. „Binnen-I“, „Gendergap“ oder „Gendersternchen“ würden zudem keinerlei Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter leisten, sondern seien lediglich „Schikane für Studenten“.
RFS will auf Missstände an Uni aufmerksam machen
„Staatssprache der Republik Österreich ist Deutsch. Ausdrucksformen wie das ‚Binnen-I‘ oder das ‚Gendergap‘ sind syntaktisch nicht korrekt und dürfen nicht als Beurteilungskriterium herangezogen werden“, meinte RFS-Vorsitzender Lukas Feichtenschlager am Dienstag in einer Aussendung. An den Universitäten gebe es viele dringliche Probleme, wie etwa zu wenige Frauen in MINT-Studiengängen oder fehlende Unterstützung für Studentinnen mit Kind. „Statt Studenten mit Genderformulierungen zu quälen oder über ein drittes Geschlecht zu philosophieren, sollten die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulkonferenz diese Probleme lösen“, so der RFS-Bundesobmann weiter.
Die Volksanwaltschaft habe bereits 2015 erhoben, dass an mehreren Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen die Verwendung des „Binnen-I“ verpflichtend ist, so Feichtenschlager. Der RFS sehe sich in der Pflicht, auf diese Missstände aufmerksam zu machen und den Alltag der Studenten zu verbessern.
500 Unterschriften notwendig
Mit parlamentarischen Bürgerinitiativen können österreichische Staatsbürger direkt konkrete Anliegen an den Nationalrat einbringen. Sobald sie von mindestens 500 wahlberechtigten österreichischen Staatsbürgern unterschrieben wurde, wird die Bürgerinitiative im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiaven behandelt. Der Ausschuss kann dann die Erstunterzeichner persönlich anhören, Stellungnahmen von Ministerien und anderen Institutionen einholen oder Expertenhearings durchführen.