„Genderfrei jetzt“: AfD Brandenburg startet Anti-Gender-Initiative
Der AfD-Landesverband Brandenburg hat diese Woche eine Initiative gegen Gendersprache in Behörden und Bildungseinrichtungen gestartet. Gendern soll künftig als Rechtschreibfehler gelten.
Potsdam. – Die sogenannte „geschlechtergerechte Sprache“ ist seit Jahren ein Reizthema. Obwohl laut Umfragen bis zu 80 Prozent der Deutschen das „Gendern“ ablehnen, wird vor allem in öffentlich-rechtlichen Medien und einigen Behörden zunehmend auf die Gendersprache zurückgegriffen. Sprachkritiker werfen den Befürwortern geschlechtergerechter Formulierungen grammatikalische Fehler und eine unnötige Verkomplizierung und Verschandelung der deutschen Sprache vor – an diese Welle der Kritik will die AfD Brandenburg nun anknüpfen. Diese hat Anfang der Woche eine Initiative gegen Gendersprache in Behörden und Bildungseinrichtungen gestartet. Gendern soll künftig als Rechtschreibfehler gelten.
Unter dem Motto „Nein zu Gendersprache in Bildungseinrichtungen, öffentlicher Verwaltung, Landesregierung und nachgeordneten Behörden“ will der AfD-Landesverband um die Landtagsabgeordnete Birgit Bessin mit einer Initiative der Gendersprache einen Riegel vorschieben. Dafür werden jetzt Unterschriften von Brandenburger Bürgern gesammelt. Die AfD beruft sich dabei auf eine korrekte Sprache und wirft der Gendersprache vor, „ein Fremdkörper“ zu sein und sich „nicht oder zumindest nicht ohne Brüche und Widersprüche in die Grammatik“ einfügen zu lassen. Dabei beruft man sich auch auf den „Rat für deutsche Rechtschreibung“, der als Regelungsinstanz fungiert. Dieser habe sich wiederholt gegen Gendersprache ausgesprochen. Mit ihrer Initiative fordert die AfD jetzt den Landtag auf, das Gendern in Behörden und Bildungseinrichtungen zu verbieten. Statt geschlechtsneutraler Formulierungen soll das generische Maskulinum verwendet werden.
In Brandenburg müssen Volksinitiativen von mindestens 20.000 Einwohnern unterzeichnet werden. Der Landtag ist verpflichtet, über die Volksinitiative innerhalb von vier Monaten nach Eingang bei der Präsidentin des Landtages zu entscheiden, wenn die erforderliche Zahl von Unterschriften erreicht ist. Die Initiatoren haben das Recht, vor dem zuständigen Ausschuss angehört zu werden, bevor der Landtag entscheidet.