Gericht bestätigt: Solingerin darf Strack-Zimmermann als „Flintenweib“ bezeichnen

Eine Solingerin darf die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann als „Flintenweib“ bezeichnen, nachdem das Landgericht Wuppertal sie vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen hat.

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Gericht bestätigt: Solingerin darf Strack-Zimmermann als „Flintenweib“ bezeichnen

Eine Solingerin hatte Strack-Zimmermann als „Flintenweib“ bezeichnet. Laut Gericht war das zulässig.

© IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Wuppertal. – Am 21. Januar 2023 äußerte Ruth O. auf Twitter unter einem Beitrag der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann ihren Unmut und bezeichnete sie als „Flintenweib“, gefolgt von drei sich übergebenden Emojis. Strack-Zimmermann erstattete daraufhin Strafanzeige und schaltete die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC NRW) ein. Das Amtsgericht Solingen verhängte daraufhin einen Strafbefehl und eine Geldstrafe von 750 Euro gegen die 78-Jährige.

Freispruch am Wuppertaler Landgericht

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Wuppertal wurde Ruth O. schließlich freigesprochen. Richter Markus Quantius beleuchtete den Begriff „Flintenweib“, der bereits in der Vergangenheit für Frauen in der Roten Armee verwendet wurde. Der Duden definiert den Begriff als „Frau, deren kompromissloses Auftreten und (übersteigertes) Selbstbewusstsein als unangenehm empfunden werden“. Quantius merkte an, dass es sich bei einem „Flintenweib“ um eine „herrische und rücksichtslose Frau“ handele, was aber keine strafbare Beleidigung sein müsse.

Im Fall von Ruth O. war der Kontext entscheidend. Sie sei entsetzt gewesen über Strack-Zimmermanns Forderung, ukrainische Soldaten sofort an deutschen Leopard-Panzern auszubilden. Und da die Politikerin ebenfalls hart austeile, habe Strack-Zimmermann aus ihrer Sicht das Recht darauf verspielt, bei harmloseren Aussagen selbst beleidigt zu sein.

Richter zieht Parallelen zu anderen Äußerungen

Die rechtliche Einordnung des Begriffs hänge davon ab, so der Richter, ob es sich um Schmähkritik handele oder ob die Meinungsfreiheit geschützt sei. Quantius stellte fest, dass sich die Aussage von Ruth O. nicht eindeutig auf die Person Strack-Zimmermann bezog und auch die sich übergebenden Emojis nicht eindeutig erkennen ließen, ob sie sich auf die Politikerin oder ihre Äußerungen bezogen.

Um das Ausmaß der öffentlichen Verunglimpfung zu verdeutlichen, verwies der Richter auf die zahlreichen Anzeigen, die Strack-Zimmermann seit Februar 2023 erstattet hat. In diesem Zeitraum meldete die Politikerin 1.900 Vorfälle, darunter Beleidigungen und Gewaltandrohungen. „Im Monat kommen da schon mal 250 Anzeigen zusammen“, erklärte Strack-Zimmermann selbst.

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