Gesetz zur schnelleren Abschiebung beschlossen
In Deutschland soll es künftig möglich sein, ausreisepflichtige Ausländer schneller abzuschieben.
Berlin. Heute hat die deutsche Bundesregierung ein neues Gesetz zur schnelleren Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer, aber auch zur besseren Integration der in Deutschland lebenden Migranten beschlossen. Nach Angaben der Regierung billigte das Kabinett auch das in der Koalition umstrittene „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von Innenminister Horst Seehofer (CSU).
Ausweitung der Sicherungshaft
Dieses Gesetz sieht die Ausweitung der Möglichkeiten rund um die sogenannte Sicherungshaft vor. Dazu gehört auch, Ausreisepflichtige vor einer geplanten Abschiebung leichter in Haft zu nehmen. Abschiebekandidaten sollen wegen Mangels an Plätzen für die Abschiebehaft auch in regulären Strafanstalten untergebracht werden können. Bei der Opposition und Flüchtlingshelfern stößt dieser Punkt auf Kritik.
Arbeitsverbot und Bußgeld
Für Personen, die ihre Identität verschleiern, soll dem Gesetzesentwurf zufolge der neue Status einer „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ eingeführt werden. Wer nicht alles Zumutbare unternimmt, um einen Pass zu bekommen, kann ein Arbeitsverbot erhalten oder mit einer Wohnsitzauflage belegt werden, wie der ORF berichtet. Auch die Verhängung von Bußgeldern ist möglich.
Das Kabinett billigte auch eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. So sollen die Leistungssätze für den persönlichen Bedarf für Alleinstehende und Alleinerziehende von derzeit 135 auf 150 Euro angehoben werden.
Teilnahme an Integrationskursen
Weiters sollen Jene, denen der Aufenthalt in Deutschland gestattet ist, nach neun Monaten Aufenthalt an einem Integrationskurs oder einem berufsbezogenen Sprachkurs teilnehmen können, wenn sie bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sind.