St. Pölten. – Auf Betreiben der FPÖ hat die Landesregierung in Niederösterreich die Kontrollen bei der Grundversorgung für aus der Ukraine geflüchtete Menschen deutlich verschärft. Besonders betroffen sind Personen, die nicht in organisierten Quartieren, sondern privat wohnen. Sie müssen sich seit Herbst regelmäßig bei den Behörden melden und finanzielle Nachweise erbringen.
Laut Angaben des Landes erhalten Erwachsene 260 Euro, Kinder 145 Euro sowie einen Wohnkostenzuschuss von 330 Euro pro Haushalt, wie Profil berichtet. Diese Leistungen beziehen rund 6.400 Ukrainer im Bundesland.
FPÖ-Asyllandesrat setzt auf harte Linie
Die verschärften Maßnahmen wurden unter dem zuständigen FPÖ-Landesrat eingeführt. Martin Antauer begründet das Vorgehen mit dem Kampf gegen Sozialmissbrauch, dieser sei kein Kavaliersdelikt.
Seit September wurden 3.150 Bezieher der Grundversorgung aufgefordert, monatlich persönlich vorzusprechen. In der Folge verloren 240 Personen – knapp acht Prozent – ihren Anspruch, da sie dieser Verpflichtung nicht nachkamen. Laut dem Büro des Landesrats geht Antauer davon aus, dass „viele Ukrainer zurück in die Heimat fahren und sich weiterhin Geld überweisen lassen“.
Kontoauszüge, Pensionen, Vermögenswerte
Wer zur Kontrolle erscheint, muss Kontoauszüge der vergangenen Monate vorlegen. Überprüft werden unter anderem Geldtransfers aus der Ukraine, Pensionszahlungen, Einnahmen aus Vermietung und vorhandene Fahrzeuge. Autos gelten als verwertbares Vermögen, sofern sie nicht als wertlos eingestuft werden. Vor allem höherpreisige Fahrzeuge wie SUVs stehen im Fokus der FPÖ. Allein im Dezember verloren 100 Personen aufgrund nicht gemeldeter Einkünfte den Anspruch auf Grundversorgung, in anderen Fällen kam es zu Kürzungen, wie Profil weiter berichtet.
Kritik von Initiativen und Opposition
Christian Köstler, der Gründer der Amstettner Initiative „Willkommen Mensch“, kritisiert die neue Praxis und bezeichnet sie als „reine Schikane“. Unterstützung erhält er von den Grünen im Landtag, während sich die SPÖ nicht öffentlich positioniert.
Auch Hilfsorganisationen kritisieren, dass die Meldepflicht in Niederösterreich aufwendiger ist als in anderen Bundesländern. Während im Burgenland ein Termin auf Gemeindeebene genügt, ist in Niederösterreich die Bezirkshauptmannschaft zuständig. „Das führt bei Personen, deren Mobilität eingeschränkt ist, zu Schwierigkeiten“, sagt die Diakonie. Zudem sei nicht immer ausreichend über neue Regelungen informiert worden.
Meldepflicht grundsätzlich üblich
Die monatliche Meldepflicht ist kein Sonderinstrument für Ukrainer, sondern Teil der regulären Grundversorgung. Sie dient dazu, festzustellen, ob Anspruchsberechtigte sich noch im Land aufhalten. Gerade im Asylbereich ist es Standard, Aufenthalte zu überprüfen und Leistungen bei Abwesenheit einzustellen. Ukraine-Vertriebene dürfen zwar vorübergehend in ihr Herkunftsland reisen, müssen sich dafür jedoch für jeden Tag im Ausland abmelden und nach der Rückkehr erneut anmelden. Unterbleibt dies, kann der Anspruch verloren gehen.
Pensionen aus der Ukraine werden angerechnet
In Österreich ist es grundsätzlich auch üblich, Einkommen und Vermögen auf Sozialleistungen anzurechnen. Auch andere Bundesländer berücksichtigen ukrainische Pensionen bei der Grundversorgung. Nur Wien hat im Sommer einen Freibetrag von 110 Euro eingeführt, der weiterhin gilt.
Niederösterreich geht nach Einschätzung von Beobachtern strenger vor als andere Bundesländer und fordert bereits ausgezahlte Beträge, die zu Unrecht bezogen wurden, konsequent zurück. Antauer verteidigt diese Linie offensiv: „Wir sind Vorreiter und werden von anderen kopiert.“

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