„Herdprämie“: Schwarzenberg fördert von zu Hause betreute Kinder

Die Gemeinde Schwarzenberg im Bezirk Bregenz zahlt Müttern, die lieber bei ihren Kindern zu Hause bleiben wollen, statt sie in einer öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung abzugeben, jährlich 300 Euro pro Kind. Die Unterstützung sei laut der Gemeinde unabhängig davon, ob die Mutter arbeiten geht oder nicht.
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„Herdprämie“: Schwarzenberg fördert von zu Hause betreute Kinder

Bildquelle: Pixabay

Die Gemeinde Schwarzenberg im Bezirk Bregenz zahlt Müttern, die lieber bei ihren Kindern zu Hause bleiben wollen, statt sie in einer öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung abzugeben, jährlich 300 Euro pro Kind. Die Unterstützung sei laut der Gemeinde unabhängig davon, ob die Mutter arbeiten geht oder nicht.

Der Gemeindevertretung sei es wichtig, allen Kinderbetreuungsformen Wertschätzung entgegenzubringen, heißt es in der Presseaussendung der Gemeinde. Bürgermeister Mag. Markus Flatz wehrt sich damit gegen den Vorwurf, Eltern zu bevorzugen, die ihre Kinder vollständig selbst betreuen.

Wertschätzung für alle Betreuungsmodelle

„Das Ganze verstehen wir ganz klar als eine Honorierung der Wahlfreiheit für die unterschiedlichen Modelle der Kleinkindbetreuung, für die wir auch schon sehr viel Zuspruch erhalten haben. Es soll nicht  ein Modell gegen das andere ausgespielt oder bevorzugt werden“, betont Bürgermeister Mag. Markus Flatz.

Umfrage zeigt deutlichen Zuspruch

Der ORF startete in der Fernsehsendung „Vorarlberg heute“ zu dem Thema eine Zuseherumfrage. „Finden Sie es gut, dass Frauen eine Sonderzahlung erhalten, wenn sie ihr Kleinkind nicht in eine Betreuungseinrichtung schicken?“, lautete die Frage an die Bevölkerung. Das Ergebnis der Umfrage war eindeutig: 86 Prozent der 6.621 Anrufer sind für eine Sonderzahlung, während nur 14 Prozent dagegen stimmten.

Etabliertes System

Die Gemeinde Schwarzenberg ist mit dieser Regelung durchaus keine Ausnahme. In Oberösterreich etwa haben Familien landesweit ein Recht auf einen Kinderbetreuungsbonus von 700 Euro. Die Förderung wird all jenen Eltern zugesprochen, deren Kinder (von drei bis fünf Jahren) den bis 13.00 Uhr beitragsfreien Kindergarten nicht nützen.

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