Hessen: CDU-Ministerpräsident Rhein treibt anlasslose IP-Speicherung voran
Der Bundesrat hat einem hessischen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen zugestimmt. Ermittlungsbehörden sollen damit Straftaten im Internet besser aufklären können.
Wiesbaden. – Der Bundesrat hat einem hessischen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen zugestimmt. Damit sollen Ermittlungsbehörden Straftaten im Internet besser aufklären können. Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) betonte die Bedeutung der IP-Adressen für die Strafverfolgung: „Das Internet ist ein Tatort und die IP-Adresse oftmals die einzige Spur zum Täter“.
Speicherung ohne konkreten Anlass
Rhein verwies auf die negativen Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2022, das zur Einstellung von mehr als 38.000 Verfahren geführt habe, weil es ohne die Speicherung von IP-Adressen keine Ermittlungsansätze gegeben habe. „Kinderpornografie und Kindesmissbrauch gehören zu den schlimmsten und abstoßendsten Straftaten“, fügte er hinzu und warnte: „Datenschutz darf kein Täterschutz sein“.
Der hessische Gesetzentwurf sieht vor, dass Internet-Provider die IP-Adressen ihrer Nutzer ohne konkreten Anlass für mindestens einen Monat speichern. „Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen grundsätzlich zulässig ist“, sagte Rhein und bezeichnete dies als klaren Auftrag an den Gesetzgeber. Er hoffe, dass der Bundestag „zügig den Weg frei macht für unser Vorhaben“.
Steigerung der Aufklärungsrate
Mit Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein setzen sich nun auch Bundesländer, in denen die Grünen mitregieren, für die Speicherung ein. In Hessen sind die Grünen zwar seit Anfang des Jahres nicht mehr an der Macht, aber auch sie geben ihren grundsätzlichen Widerstand auf, nachdem sie als Regierungspartei zehn Jahre lang den großen Koalitionspartner CDU in dieser Frage ausgebremst hatten.
Am Freitag haben sich die Grünen in einer Mitteilung zur Vorratsdatenspeicherung geäußert. Anders als zuvor ist darin nicht mehr von einer grundsätzlichen Gefährdung der Bürgerrechte durch die Massenüberwachung die Rede. Lediglich bei der Dauer der Speicherung haben die Grünen Bedenken. IP-Adressen sollten ihrer Meinung nach nicht wie geplant vier, sondern nur zwei Wochen gespeichert werden.