Hessische Regierung schenkt Demonstranten die „Wegtragegebühr“
In Hessen erhob die Polizei in den letzten Jahren regelmäßig so genannte „Wegtragegebühren“, wenn sie Demonstranten, die beispielsweise Straßen blockierten, wegtragen musste. Doch nicht alle mussten zahlen.
Immer wieder muss die Polizei Demonstranten wegtragen, weil sie die Sitzblockade nicht auflösen wollen.
© IMAGO / Olaf SchuelkeWiesbaden. – Die hessische Landesregierung erhob in den Jahren 2022 und 2023 nicht in allen Fällen die sogenannte „Wegtragegebühr“ für Sitzblockierer. Während Mitglieder der „Letzten Generation“ zur Kasse gebeten wurden, wurden andere Demonstranten von dieser Verwaltungsgebühr befreit. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag hervor.
Kritik am „Schenken“ der Gebühr
Nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz werden für das Wegtragen durch die Polizei mindestens 66 Euro pro Person fällig. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag, Patrick Schenk, kritisiert die Praxis der Landesregierung: „Es ist befremdlich, wenn die Landesregierung einerseits unseren Beamten aufgrund vermeintlich knapper Kassen die Besoldungserhöhung aufschiebt und gleichzeitig von Rechtsbrechern geschuldete Gebühren liegenlässt.“ Dies sei ein Schlag ins Gesicht aller Bürger, die mit ihren Steuern die öffentliche Ordnung finanzieren. Schenk fordert die Regierung auf, hier nachzubessern.
Gebührenpflicht für Protestaktionen: Ein bekanntes Prinzip
Die Erhebung solcher Gebühren für Sitzblockaden ist kein neues Phänomen. Bereits vor einigen Jahren berichtete die Frankfurter Rundschau, dass Demonstranten, die Castor-Transporte blockierten, für den Abtransport durch die Polizei zahlen mussten. Ein Polizeisprecher sagte damals: Auf Gleisanlagen der Deutschen Bahn gebe es kein Versammlungsrecht.
Laut einem vertraulichen Einsatzbefehl, über den die Neue Osnabrücker Zeitung damals berichtete, lag die Wegtragegebühr zu dieser Zeit zwischen 30 und 57 Euro und hing davon ab, welchen Dienstgrad der Polizist hatte, der die Demonstranten abtransportierte. Wenn zwei Beamte einen Demonstranten wegtrugen, konnten die Kosten schonmal bis zu 114 Euro betragen.
Sitzblockaden und Polizeieinsätze
Der Protest gegen die Castor-Transporte war jahrelang von Sitzblockaden geprägt. Im Januar 2019 besetzten mehr als 250 Aktivisten Gleise auf der Strecke nach Lubmin. Die Polizei musste die Demonstranten mit einem Großaufgebot wegtragen. An den Protesten beteiligten sich auch Umweltorganisationen wie Greenpeace und Robin Wood. Nach Angaben der Bundespolizei kam es durch die Blockaden immer wieder zu Verspätungen, auch wenn der Zug schließlich sein Ziel erreichte.
In der jüngeren Vergangenheit haben insbesondere Mitglieder der „Letzten Generation“ durch Sitzblockaden an wichtigen Punkten auf sich aufmerksam gemacht. Die aktuelle Entscheidung der hessischen Landesregierung, bei Sitzblockaden nur selektiv Verwaltungsgebühren zu erheben, sorgt daher für politische Kontroversen. Es bleibt abzuwarten, ob die Landesregierung ihre Praxis in Zukunft anpassen wird.