Identitätstäuschung im Asylverfahren: Behörden in NRW ahnungslos
Die nordrhein-westfälische Landesregierung kann keine Angaben darüber machen, wie oft Asylbewerber bisher wegen Identitätstäuschung bestraft wurden.
Düsseldorf. – Seit dem 26. Februar 2024 können Asylbewerber, die ihre Identität verschleiern oder falsche Angaben machen, strafrechtlich belangt werden. Das regelt das Rückführungsverbesserungsgesetz der Ampelkoalition, das für Identitätstäuschungen im Asylverfahren Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vorsieht. Die Umsetzung dieser Regelung in Nordrhein-Westfalen wirft allerdings Fragen auf.
Informationslücken bei der Landesregierung
Denn wie der WDR berichtet, kann das Land nicht beantworten, wie oft Identitätstäuschungen in NRW bisher geahndet wurden. Demnach teilte das Justizministerium mit, eine entsprechende Auswertung sei „mit vertretbarem Aufwand nicht möglich“. Das Fluchtministerium vermied zudem eine klare Antwort auf die Frage, wie die Behörden über das neue Gesetz informiert wurden. Ministerin Josefine Paul (Grüne) erklärte lediglich, dass die Ausländerbehörden in NRW „kontinuierlich“ über die rechtlichen Rahmenbedingungen informiert würden und verwies auf eine „breite Erlasslage“. Konkrete Angaben zur Einführung des neuen Straftatbestandes wurden jedoch nicht gemacht.
Widersprüchliche Zuständigkeiten
Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde Kommunikation zwischen den Ministerien. Laut Fluchtministerium sei das Justizministerium für die Information der Ausländerbehörden zuständig, während das Justizministerium auf einen Erlass aus dem Jahr 2022 verweist, der den neuen Straftatbestand aber noch gar nicht abdecken könne. Für den SPD-Landesvorsitzenden Jochen Ott ist dies ein klares Indiz für mangelnde Abstimmung innerhalb der schwarz-grünen Landesregierung. „Von einer funktionierenden Regierung kann bei Schwarz-Grün in NRW jedenfalls schon lange keine Rede mehr sein“, so Ott.