Impfpflichtgesetz: FPÖ will Verfahren gegen Österreich
Roman Haider, FPÖ-Abgeordneter im Europaparlament, sieht mit dem Impfpflichtgesetz eine rote Linie überschritten.
Wien/Brüssel. – Die FPÖ will nun auf EU-Ebene gegen die Impfpflicht in Österreich vorgehen. Der EU-Abgeordnete Roman Haider hat bei der Kommission das Verlangen für die Einleitung eines Artikel-7-Verfahrens gegen Österreich eingebracht, weil das Impfpflichtgesetz ein unverhältnismäßiger Einschnitt in elementare Grund- und Freiheitsrechte der Österreicher sei, wie er in einer aktuellen Stellungnahme erklärte.
Verletzung der Grundwerte der EU
Österreich verletze mit der Impfpflicht die Grundwerte der EU, die 1997 mit dem Vertrag von Amsterdam eingeführt wurden, sagte Haider heute in Wien. Der EU-Abgeordnete macht in seinem Schreiben an die EU-Kommission geltend, dass mit der Einführung einer Impfpflicht Österreich gegen das Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt verstoße, da nur noch geimpfte Personen am Sozial- und Arbeitsleben mitwirken können. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass in Österreich 3-G am Arbeitsplatz gilt und somit auch Ungeimpfte am Arbeitsleben mitwirken können. Auch das Recht auf Unversehrtheit sieht Haider berührt. Mit der Einführung des Impfzwangs rücke Österreich in die Nähe von Staaten wie Tadschikistan, Turkmenistan, Indonesien und Ecuador. Österreich habe sich durch das Impfpflichtgesetz international in die Auslage gespielt, aber nicht im positiven Sinn, so Haider.
Haider: „Unterschiedliche Sanktionen möglich“
In der Stellungnahme wies Haider auch auf die niederländische Anwaltskanzlei hin, die bereits einen Brief an Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) geschrieben und darin angekündigt hat, einen Ausschluss Österreichs aus der EU anzustreben: „Wenn tatsächlich eine Impfpflicht eingeführt wird, dann hat ein Land wie Österreich mit einer Regierung wie der Ihren keinen Platz in der EU“, so Haider.
Sollte in diesem Verfahren am Ende herauskommen, dass durch das Handeln der schwarz-grünen Regierung die Gefahr einer Verletzung der EU-Werte bestehe oder bereits eine schwerwiegende Verletzung erfolgt sei, könnten unterschiedliche Sanktionen verabschiedet werden – bis hin zur Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates, heißt es in der Stellungnahme abschließend.