Innenminister Peschorn: Kein Abschiebestopp für Asylwerber in Lehre

Trotz der Forderungen von NEOS und Grünen weicht Innenminister Peschorn in diesem Punkt nicht vom Kurs der ehemaligen türkis-blauen Regierung ab.
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Innenminister Peschorn: Kein Abschiebestopp für Asylwerber in Lehre

Symbolbild: Maxpixel [CC0]

Trotz der Forderungen von NEOS und Grünen weicht Innenminister Peschorn in diesem Punkt nicht vom Kurs der ehemaligen türkis-blauen Regierung ab.

Wien. Erst kürzlich forderten die NEOS den neuen Innenminister Wolfgang Peschorn dazu auf, die Abschiebungen von Asylwerbern in aufrechten Lehrverhältnissen auszusetzen (Die Tagesstimme berichtete). Er weicht aber nicht vom Kurs der vom Nationalrat abgewählten ÖVP-FPÖ-Regierung ab. In einer Aussendung des Ressorts hieß es heute, dass ein Abschiebestopp für Lehrlinge, wie ihn neben NEOS auch die Grünen fordern, nicht infrage komme.

Kickl appelliert an Peschorn

Herbert Kickl (FPÖ) forderte Peschorn bereits gestern auf, nicht von der „konsequenten Asyl-, Fremden- und Rückführungspolitik“ abzuweichen. „Keinen Millimeter darf von einer restriktiven, geordneten und effizienten Asyl- und Fremdenpolitik abgewichen werden – und dazu gehört auch eine klare Trennung zwischen Asyl und Zuwanderung sowie konsequente Rückführungsmaßnahmen. Alles andere wäre ein fatales Signal und eine Aufforderung an Schlepper und Migranten: Kommt alle her, wir nehmen auch gern“, wie es in einer Aussendung heißt.

Die FPÖ kritisierte in der Aussendung auch Peschorns Amtsvorgänger Eckart Ratz, der sich mit seiner Rücknahme „sinnvoller und wichtiger Maßnahmen bereits in vorauseilendem Gehorsam schändlicherweise linken Begehrlichkeiten von SPÖ, Grünen und Teilen der ÖVP gebeugt“ habe. Kickl appelliert an Peschorn – dieses „opportunistische Agieren“ dürfe kein Maßstab für ihn sein, es sei denn, er wolle in die Geschichte eingehen als jener Innenminister, der die verantwortungslose Willkommenspolitik, die bis 2017 geherrscht habe, wieder eingeführt habe. „Als Minister sind Sie den Österreichern verpflichtet und niemandem sonst“, so Kickl an Peschorn.

Peschorn will nicht vom Kurs abweichen

Peschorn betonte aber bereits, dass es schon allein aus rechtsstaatlichen Überlegungen nicht beabsichtig sei, vom bisher praktizierten Kurs abzuweichen. „Das Asylrecht ist ein Sonderrecht. Als solches kommt es jenen Menschen zugute, die in ihrem Herkunftsstaat im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention verfolgt werden und daher nicht dorthin zurückkehren können“, so das Innenministerium. Entscheidungen, die eine Ausreiseverpflichtung beinhalten, könnte man jedenfalls nicht alleine durch eine Lehre oder andere Erwerbstätigkeit außer Kraft setzen.


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Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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