Innenministerin Faeser räumt Fehler im Umgang mit Brokstedt-Mörder ein

Der Palästinenser hätte bereits vor seiner Bluttat abgeschoben werden können.

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Innenministerin Faeser räumt Fehler im Umgang mit Brokstedt-Mörder ein

Nancy Faeser (SPD)

© Steffen Prößdorf, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Berlin. - Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat im Zusammenhang mit der Bluttat des Palästinensers Ibrahim A. in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg ein weiteres Behördenversagen eingeräumt. Der 33 Jahre alte Palästinenser, der erst sechs Tage zuvor wegen eines anderen Messerangriffs aus der U-Haft kam, wäre demnach abschiebbar gewesen. Es habe „eine Fehlinformation“ zwischen den Behörden gegeben, sagte sie auf der Konferenz der Chefredakteure der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Berlin. „Wir haben versucht, an ihn ranzukommen, und hätten wir gewusst, dass er in U-Haft sitzt, hätten wir ihn anhören und dann abschieben können“, sagte die SPD-Politikerin. Hätten die Behörden nicht unsauber gearbeitet, könnten die 17- und 19-Jährigen, die A. zum Opfer fielen, noch leben.

Kein Revisionstermin gefunden

Zuvor war bekannt geworden, dass die Justiz keinen Termin für die Revision finden konnte, die Ibrahim A. gegen sein Urteil eingelegt hatte. Deshalb musste er freigelassen werden. Er hatte sich im Gefängnis mit dem Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt, Anis Amri, verglichen und mit einem Anschlag gedroht. Nach Angaben von Faeser hatten sich die Behörden bereits zuvor um eine Abschiebung des Mannes bemüht – ohne Erfolg. „Die Schwierigkeit da schien ja, dass er staatenlos war“, so Faeser. Der Ausweis eines staatenlosen Palästinensers aus Syrien sei in seine Akte gelegt worden – ein weiterer Fehler. Deshalb sei man im Fall von Ibrahim A. dem Trugschluss aufgesessen, dass man den Mann, der bereits wegen mehr als 20 Straftaten polizeibekannt war, nur sehr schwer abschieben könne.

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