Innenministerin Faeser will Disziplinarrecht ändern

Nach der groß inszenierten Razzia gegen eine Gruppe mutmaßlicher Reichsbürger fordert Innenministerin Faeser weiterführende Konsequenzen für nicht-regierungstreue Beamte.
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Innenministerin Faeser will Disziplinarrecht ändern

Innenministerin Nancy Faeser (SPD)

© Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 DE, via Wikimedia Commons

Nach der groß inszenierten Razzia gegen eine Gruppe mutmaßlicher Reichsbürger fordert Innenministerin Faeser weiterführende Konsequenzen für nicht-regierungstreue Beamte.

Berlin. – Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das Disziplinarrecht grundlegend überarbeiten. Hintergrund sind die Verzahnung staatsnaher oder ehemals staatsnaher Personen mit dissidenten bis bewaffneten Gruppen. So wolle sie das Disziplinarrecht „zur schnelleren Entfernung aus dem öffentlichen Dienst noch in diesem Jahr umsetzen“, teilte Faeser mit. So könne etwa die Beweislast umgekehrt werden und infrage kommende Beamte müssten ihre Verfassungstreue aktiv nachweisen, anstatt nur eine Verfassungsfeindlichkeit ausschließen zu können. Dabei erhält Faeser Rückendeckung durch das regierungsnahe „Deutsche Institut für Menschenrechte“, das disziplinarrechtliche Schritte gegen Mitglieder der AfD im Staatsdienst fordert.

Ausschluss aus dem Staatsdienst

Zukünftig könnte der Verdacht, Kontakte zu rechten Parteien und Organisationen zu haben, ausreichen, um einen Ausschluss aus dem Staatsdienst zu rechtfertigen. Für Mitglieder AfD wäre eine Tätigkeit als Richter, Polizist, Soldat oder Lehrer damit etwa unmöglich. Das Gleiche gilt nach aktuellem Stand für eine Mitgliedschaft oder eine Assoziation mit anderen Organisationen, die von der Regierung missbilligt werden. Nach aktuellen Entwürfen könnten nicht nur geplante oder durchgeführte, verfassungsfeindliche Akte disziplinarrechtlich geahndet werden, sondern bereits eine durch die Regierung als verfassungsfeindlich eingestufte politische Position. Mit einer derartigen Rechtsgrundlage wäre es erheblich schwieriger, eine klare Aussage über die verfassungsrechtlichen Grundlagen in der Bundesrepublik Deutschland zu tätigen.

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