Islamische Friedensrichter im Visier: AfD will Paralleljustiz unterbinden

Die AfD will mit einem neuen Gesetz gegen Paralleljustiz und islamische Friedensrichter vorgehen, die Ermittlungen behindern und den Rechtsstaat aushebeln. Der Gesetzentwurf sieht Strafen von bis zu fünf Jahren vor.

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Islamische Friedensrichter im Visier: AfD will Paralleljustiz unterbinden

Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Antrag zur Verhinderung von Paralleljustiz eingebracht.

© Metropolico

Berlin. – Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Aktivitäten der Paralleljustiz in Deutschland unter Strafe stellen soll. Ziel des Gesetzes ist es, die „geschäftsmäßige Behinderung strafprozessualer Ermittlungen“ unter Strafe zu stellen. Die vorgeschlagene Strafandrohung orientiert sich an der Strafvereitelung nach § 258 Strafgesetzbuch (StGB).

Hintergrund: Friedensrichter als Problem für den Rechtsstaat

Laut dem Gesetzentwurf der AfD wird der Rechtsstaat in Deutschland zunehmend durch Parallelgesellschaften und sogenannte islamische Friedensrichter ausgehöhlt. „Vermehrt tauchen in den deutschen Medien Berichte darüber auf, dass Auseinandersetzungen arabischer Clans in Deutschland von islamischen 'Friedensrichtern' geschlichtet werden und Tatbeteiligte sowie Opfer keine Aussagen mehr bei der deutschen Polizei oder Staatsanwaltschaft machen“, heißt es in dem Entwurf. Die AfD verweist unter anderem auf Vorfälle in Essen, wo nach einer Massenschlägerei zwischen zwei Clans die polizeilichen Ermittlungen eingestellt worden seien, weil sich die Beteiligten einer innergemeinschaftlichen Streitschlichtung unterworfen hätten.

Die AfD kritisiert, dass der Gesetzgeber bisher keine spezifischen Maßnahmen gegen diese Form der Strafvereitelung ergriffen habe. „Der Rechtsstaat wird bedroht, wenn die Folgen von Straftaten von einer Paralleljustiz festgelegt werden und nicht von der staatlichen Justiz“, heißt es in der Begründung. Der Gesetzentwurf soll diese Regelungslücke schließen und gleichzeitig die Verfestigung von Parallelgesellschaften verhindern. „Es geht nicht an, dass der Rechtsstaat in Deutschland und sein Gewaltmonopol durch Parallelgesellschaften ausgehöhlt werden“, so die Fraktion.

Neue Strafnorm gegen Behinderung von Ermittlungen

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines neuen Straftatbestandes im Strafgesetzbuch vor. Danach soll künftig bestraft werden, wer „geschäftsmäßig auf Zeugen oder Geschädigte einer rechtswidrigen Tat absichtlich oder wissentlich in einer Weise einwirkt, dass zu erwarten ist, dass diese die ihnen obliegenden strafprozessualen Pflichten verletzen oder aus Furcht von der Anrufung der zur Strafverfolgung gesetzlich berufenen Stellen absehen“. Besonders schwer soll die Tat wiegen, wenn der Täter gegen Entgelt handelt. In diesem Fall ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Der Entwurf sieht weder zusätzliche Haushaltsausgaben noch einen erhöhten Verwaltungsaufwand vor. Vielmehr verspricht die AfD eine nachhaltige Stärkung des Rechtsstaates. „Die Bekämpfung der Streitschlichtung, wonach durch Streitschlichter auf Zeugen oder Tatbeteiligte eingewirkt wird, sich den strafprozessualen Pflichten zu verweigern, stärkt nachhaltig den Rechtsstaat“, heißt es in der Begründung. Ziel sei es, das Vertrauen der Bürger in die deutsche Gerichtsbarkeit zu festigen und den Rechtsfrieden zu wahren.

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