JA-Landesverbände beantragen außerordentlichen Bundeskongress zur Selbstauflösung
Die Junge Alternative steht vor der Selbstauflösung. Ein Bundeskongress soll klären, wie Vermögen und Markenrechte der Jugendorganisation an die AfD übergehen.
Berlin. – Die Noch-Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative (JA), steht vor der Selbstauflösung. Ein außerordentlicher Bundeskongress der JA soll zusätzlich zum regulären Bundeskongress am 1. Februar 2025 in Apolda über die Zukunft des Verbandes entscheiden. Das geht aus einem internen Mitgliederbrief hervor, der FREILICH vorliegt. Die Initiative geht von sieben Landesverbänden aus, darunter Sachsen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, die eine schnelle Auflösung des Jugendverbandes anstreben, um rechtliche und politische Konsequenzen hinsichtlich der Namens- und Markenrechte sowie des Verbandsvermögens zu vermeiden. Hintergrund ist ein Parteitagsbeschluss der AfD vom vergangenen Wochenende, der eine neue, eng an die Mutterpartei angebundene Jugendorganisation vorsieht.
Denn: Zum 1. April 2025 verliert die JA das sogenannte Parteienprivileg, das ihr bisher gewisse rechtliche Schutzmechanismen bot. Mit der Aberkennung drohen nicht nur politische, sondern auch rechtliche Konsequenzen für Mitglieder und Funktionäre. Vor allem ein Vereinsverbot durch das Bundesinnenministerium steht im Raum. Im zitierten Mitgliederbrief geht man von einem möglichen Verbot aus, sodass man auch durch eine Satzungsänderung das notwendige Quorum für eine Selbstauflösung senken will.
Vermögen und Markenrechte sollen gesichert werden
Auf dem ordentlichen Bundeskongress sollen auch Satzungsänderungen beschlossen werden. Ein Antrag sieht vor, dass im Falle einer Auflösung die Markenrechte und das Vereinsvermögen der JA an die Mutterpartei AfD sowie deren Landesverbände übergehen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Name „Junge Alternative“ sowie die finanziellen Mittel der Jugendorganisation im Interesse der Mutterpartei erhalten bleiben und im Falle einer gescheiterten Selbstauflösung nicht zu einer offenen Baustelle werden.
Die neue Struktur soll verhindern, dass Mitglieder ohne direkte Parteimitgliedschaft in den Jugendverband eintreten können. Mit den nun vorgeschlagenen Satzungsänderungen und einer Selbstauflösung wäre es möglich, den Jugendverband unter dem Namen „Junge Alternative“ weiterzuführen. Der JA-Bundesvorstand ist nun verpflichtet, den außerordentlichen Bundeskongress einzuberufen.