Kalbitz stellt AfD-Fraktionsvorsitz in Brandenburg ruhend
Nach der auch innerhalb der eigenen Partei umstrittenen Entscheidung des AfD-Bundesschiedsgerichts, Andreas Kalbitz aus der Partei auszuschließen, ist dieser nun (vorerst) auch den Fraktionsvorsitz im Brandenburger Landtag los.
Potsdam. – Wie die Junge Freiheit berichtet, will der frühere Landesparteichef die Klärung am Rechtsweg beim Landgericht Berlin abwarten, bevor ein endgültige Entscheidung über den Vorsitz fällt. Damit greift er auch möglichen härteren Maßnahmen gegen seine Fraktion vor. Der patriotische Spitzenpolitiker will den Instanzenweg durchlaufen, um seine Parteimitgliedschaft vielleicht doch noch zu retten.
Ausschluss umstritten – auch Gauland unter Kritikern
Die „Causa Kalbitz“ beschäftigt die größte Oppositionspartei im Bundestag nun schon seit einigen Monaten. Am Anfang stand ein knapper Beschluss des Bundesvorstandes, die Mitgliedschaft von Kalbitz zu annulieren, weil dieser eine angebliche Mitgliedschaft in der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) verschwiegen haben soll. Danach hob ein ordentliches Gericht diesen Beschluss wieder auf und rollte den Ball ins Feld des Bundesschiedsgerichts.
Obwohl dieses nun den Ausschluss bestätigte, mehrt sich die Kritik darin. So warf etwa der Ehrenvorsitzende der Partei, Alexander Gauland, dem Parteigremium fehlende Neutralität vor. Meuthen hätte sich dabei eines „Tricks“ bedient, um Kalbitz loszuwerden, weil man nicht die Vorlage von Beweisen für oder gegen die Vorwürfe abwartete. Gauland, im Bundestag auch Fraktionsvorsitzender, warnte zudem vor einem drohenden „Zerfall“ der Partei –Tagesstimme berichtete.
Rückzug-Vorschlag kam von Kalbitz selbst
Am Dienstag nahm er auch an der Sondersitzung am Dienstag teil – auf Einladung der Landtagsfraktion. Vize-Fraktionschef Steffen Kubitzki hatte bereits nach dem Spruch des Parteigerichts davon gesprochen, die Konsequenzen daraus beraten zu wollen, um Schaden von der Partei abzuwenden. Der Vorschlag, den Vorsitz ruhen zu lassen, soll aber auf Kalbitz selbst zurück gehen – woraufhin die Fraktion diesen einstimmig annahm.
Dass dieser überhaupt noch in dieser aktiv ist, verdankt der langjährige Landesparteichef auch der Rückendeckung der eigenen Leute. Nach dem ursprünglichen Bundesvorstand-Entscheid änderte die Brandenburger AfD-Fraktion ihre Geschäftsordnung, um ihm auch ohne Parteizugehörigkeit die Mitgliedschaft in selbiger zu ermöglichen.
Lob für Beschluss von Co-Parteichef Meuthen
Meuthen zeigte sich über den Beschluss erfreut, die Entscheidung in Brandenburg hält er für richtig. Sie mache „deutlich, dass Andreas Kalbitz unter den gegebenen Umständen nicht Vorsitzender der Fraktion sein kann“. Den Ernst des Ansinnens, sich juristisch zur Wehr zu setzen, könne er aber nicht bewerten. Denn bislang läge weder ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz noch eine Zivilklage vor. Vorerst gelte der Beschluss des Bundesvorstandes.
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