Karfreitag neu: Arbeitnehmer sollen ‚persönlichen Feiertag‘ bekommen

Wie die Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) bekannt gaben, entschied sich die Koalition für eine Variante, bei welcher die Arbeitnehmer sich einen ‚persönlichen Feiertag‘ erwählen können.
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Karfreitag neu: Arbeitnehmer sollen ‚persönlichen Feiertag‘ bekommen

Symbolbild: Pixabay [CC0]

Wie die Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) bekannt gaben, entschied sich die Koalition für eine Variante, bei welcher die Arbeitnehmer sich einen ‚persönlichen Feiertag‘ erwählen können.

Wien. – Das lange Tauziehen rund um einen Ersatz für die alte Karfreitagsregelung kommt offenbar zu einem allmählichen Ende. Nötig wurde eine Neuregelung, weil der europäische Gerichtshof die alte Praxis, die einen freien Karfreitag nur für Altkatholiken und einige evangelische Gruppen vorsah, als diskriminierend aufhob – Die Tagesstimme berichtete.

Persönlicher Feiertag für alle Arbeitnehmer

Bei diesem „persönlichen Feiertag“ kann ein Arbeitnehmer sich einen Tag nach eigenem Gutdünken zur freien Religionsausübung aussuchen. Allerdings muss er diesen Tag aus seinem laufenden Urlaubsanspruch bestreiten. Fällt an diesem Tag dennoch Arbeit an, gebühren ihm die üblichen Feiertagszuschläge – und ein Ersatztag.

Damit scheint die Regierung nun auch Folgedebatten, etwa um die Anerkennung allfälliger muslimischer Feiertage auszuweichen. Auch die schwebende Frage, ob die ähnliche Regelung des jüdischen Jom Kippur ebenfalls diskriminierend sei, entfällt. Zuletzt kann keine Trennlinie zwischen anerkannten und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften oder zwischen Gläubigen und Atheisten entstehen.

Dreimonatige Frist bei Antrag – heuer kürzer

Der „persönliche Feiertag“ kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist in Anspruch genommen werden, wobei – vermutlich angesichts des anstehenden Karfreitags – im Jahr 2019 noch eine kürzere Frist gilt. Den Gründen für den Feiertag sind wohl keine Grenzen gesetzt – ein eingefleischter Fußballfan könnte sich also den Tag des Champions-League-Finales auserwählen.

Regierung erhofft sich Klarheit und Rechtssicherheit

In ihrer Aussendung erklären Blümel und Hofer, dass die nunmehrige Lösung „Klarheit und Rechtssicherheit für alle“ schaffe und dem EuGH-Spruch ebenfalls entspreche. Zu diesem Entschluss sei man nach „engem Austausch“ mit Glaubensvertretern gelangt.

Die Regierung ist überzeugt davon, dass es sich um eine „akzeptable Lösung für alle Seiten“ handle. Ebenso im Gespräch war ein Abtausch Pfingstmontag gegen einen für alle freien Karfreitag. Diese Variante wurde aber ebenso verworfen wie der Vorschlag eines „halben Feiertags“ ab 14 Uhr, welcher unlängst für hitzige Diskussionen sorgte.

Lob von Bischofskonferenz für neue Lösung

Lob für die Ankündigung kam postwendend von der katholischen Bischofskonferenz. Wie Generalsekretär Bischof Kripka konstatierte, handle es sich um eine „religionsfreundliche Politik gerade im Blick auf Minderheiten“. Er zeigt sich erfreut, dass altkatholische und evangelische Christen den Karfreitag wie gewohnt begehen könnten.

Auch einigermaßen zufrieden zeigte sich dem Standard zufolge Michael Bünker, der Bischof der evangelischen Kirche A.B. in Österreich. Den Verlust eines freien Tages für die Gläubigen seiner Konfession sei zwar ein „Wermutstropfen“. Gleichzeitig sei aber positiv, dass es eine diskriminierungsfreie Lösung vorliege.


Weiterlesen:

EuGH-Urteil: Karfreitag könnte Feiertag für alle Österreicher werden (23.1.2019)

EuGH: Österreichische Karfreitagsregelung auf dem Prüfstand (10.4.2018)

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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