Karner schweigt zum Verbot von FPÖ-nahen Kundgebungen im vergangenen Jahr
Im vergangenen November waren in Wien zwei regierungskritische Demonstrationen von den Sicherheitsbehörden verboten worden, während zahlreiche andere Demonstrationen genehmigt worden waren. Dies gab Anlass zu einer parlamentarischen Anfrage an den ÖVP-Innenminister.
Wien. – Im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS kam es im November 2024 in Wien zu Protesten aus der Bevölkerung. Diese waren gegen eine Vereinigung der Wahlverlierer gegen den Wahlsieger FPÖ gerichtet. Zwei Kundgebungen wurden von der Polizei allerdings untersagt. Von dem Verbot betroffen waren die Kundgebungen mit den Titeln „Frieden und Neutralität! Gegen die Zuckerlkoalition!“ sowie „Frieden und Neutralität!“.
Als Begründung nannte die Behörde die Beeinträchtigung der Wirtschaft und des Verkehrs (FREILICH berichtete). Das „Recht auf Erwerbsfreiheit der Betriebe der Wiener Einkaufsstraßen“ und das „Interesse der Allgemeinheit am unbeeinträchtigten Verkehrsfluss“ würden in diesem Fall schwerer wiegen als das Versammlungsrecht, so die Begründung der Polizei.
Keine Erklärung zu Wasserwerfern
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker forderte Karner (ÖVP) im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage mit dem Titel „Willkürliches Verbot regierungskritischer Demonstrationen?“ deshalb dazu auf, für Klarheit zu sorgen. Immerhin fanden an dem Tag noch zahlreiche andere, darunter linke bis linksradikale, Kundgebungen statt, die nicht untersagt worden waren. Doch die Beantwortung der Anfrage bringt kein Lichts ins Dunkle. Bei der Frage nach der Rechtsgrundlage verwies Karner lediglich auf die Beantwortung einer anderen parlamentarischen Anfrage, die der FPÖ-Abgeordnete Hannes Amesbauer zuvor gestellt hatte und bei der er lediglich die Argumentation der Behörde wiedergab. Warum nun ausgerechnet die beiden regierungskritischen Kundgebungen gegen „das öffentliche Wohl und die Sicherheit“ verstießen und andere nicht, erläuterte er nicht.
Der amtierende Innenminister verwehrte dem Parlament jedoch nicht nur die Information, nach welchen Kriterien die Entscheidung getroffen wurde, Kundgebungen zuzulassen oder nicht. Er wollte auch nicht erläutern, warum rund um die regierungskritische Versammlung, die sich später trotz des Verbots gebildet hatte, Wasserwerfer aufgestellt wurden. „Von einer Beantwortung dieser Frage muss aus polizeitaktischen Gründen und sicherheitspolizeilichen Erwägungen Abstand genommen werden“, hieß es dazu in der Anfragebeantwortung lediglich.