Keine Ermittlungen: AfD-Vorwürfe gegen Thüringer Verfassungsrichter abgewiesen
Erfurt/Weimar. – Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Richter des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (ThürVerfGH) abgelehnt. Gegen Jörg Geibert (CDU), Richter am ThürVerfGH und ehemaliger Innenminister Thüringens, und den Präsidenten des ThürVerfGH, Klaus-Dieter von der Weiden (CDU), lagen Strafanzeigen der AfD-Fraktion wegen angeblicher Rechtsbeugung vor. Der Grund: Die AfD wirft den Justizbehörden Parteilichkeit vor (FREILICH berichtete).
Familiäre Beziehungen im Visier
Hintergrund der Anzeige der AfD-Fraktion ist die enge Verbindung des Richters Jörg Geibert zu einem der Beteiligten: Sein Sohn Lennard Geibert sitzt seit kurzem als CDU-Abgeordneter im Thüringer Landtag und gehört der antragstellenden Fraktion an. Die AfD sieht darin einen Befangenheitsgrund und wirft Geibert vor, seine persönlichen Beziehungen nicht offengelegt zu haben. Auch den Präsidenten des ThürVerfGH, von der Weiden, kritisiert die AfD scharf, da er die angebliche Befangenheit Geiberts hätte erkennen müssen.
Auslöser der Auseinandersetzungen ist die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags Ende September, die um die Kontroverse um den Alterspräsidenten Jürgen Treutler (AfD) geprägt war (FREILICH berichtete). Die CDU-Fraktion beantragte eine Änderung der Geschäftsordnung, um die Wahl eines AfD-Landtagspräsidenten zu verhindern, was Treutler jedoch ablehnte. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschied später zugunsten der CDU und bestätigte, dass die Geschäftsordnung vor der Wahl geändert werden darf.
Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen ab
Die Staatsanwaltschaft Erfurt sieht nun keinen Anfangsverdacht für Rechtsbeugung. Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen erklärte gegenüber der Jura-Plattform LTO, es gebe keine Anhaltspunkte für eine Straftat und wies den Vorwurf der Rechtsbeugung zurück. Dies widerspricht der Auffassung der AfD, die die Entscheidung als „Blitzeinstellung“ bezeichnet und das Verfahren als parteiisch kritisiert. Allerdings steht auch noch der Vorwurf der Befangenheit im Raum. Der Jurist Dr. Sebastian Roßner sieht hier gegenüber LTO durchaus Hand und Fuß: „Die Besorgnis der Befangenheit – § 14 VerfGHG Thü – scheint mir gegeben“.
In ihrer Pressemitteilung kündigte die AfD an, weitere rechtliche Schritte wie eine Klage oder ein Klageerzwingungsverfahren zu prüfen. Die schnelle Einstellung des Verfahrens sei ein Zeichen für ungleiche Maßstäbe im Umgang mit Vertretern der Opposition. „Für jeden unbefangenen Beobachter ist erkennbar, dass hier ohne ernsthafte Prüfung eine schnelle Entscheidung herbeigeführt wurde“, so die AfD am Freitagnachmittag. Sobald die offizielle Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vorliege, wolle die Fraktion umgehend handeln.