Keine Gesetzesreparatur: Homo-Ehe kommt ab Jänner 2019 fix
Die Regierung ließ am Donnerstag verlauten, dass sie keine Gesetzesreparatur plant, um dem Spruch des Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu begegnen. Damit stehen ab Jänner sowohl die Institution der Ehe als auch die eingetragene Partnerschaft für verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare offen.
Wien. – Vorausgegangen war ein VfGH-Urteil aus dem Vorjahr, welches in der unterschiedlichen Behandlung hetero- und homosexueller Paare eine unzulässige Diskriminierung sah. Deshalb hätten der Nationalrat eine anderweitige Regelung beschließen müssen, um die Öffnung der Ehe mit 1. Jänner 2019 zu verhindern.
Keine Verfassungsmehrheit für traditionelle Ehe
Tatsächlich versuchte die türkis-blaue Regierung, vor allem auf Betreiben der Freiheitlichen, bis zuletzt, eine spruchgerechte Variante zu finden. Zuletzt überlegte deshalb etwa die Beschränkung auf Konstellationen, welche zumindest auf biologischem Wege eigene Kinder zeugen könnten. Sämtliche überlegten Regelungen mit einfacher Mehrheit hätten dem VfGH-Spruch aber nach Meinung von Rechtsexperten nicht standgehalten.
Mehrheiten, welche eine Festschreibung der Ehe als Einrichtung nur für Mann und Frau per Verfassung vorgesehen hätten, hätten wiederum einer Zweidrittelmehrheit bedurft.Diese war angesichts der ablehnenden Haltung sämtlicher Oppositionsparteien nicht zu erwarten.
Deshalb entschieden sich die Regierungsparteien, ihren Widerstand gegen die „Ehe für Alle“ aufzugeben. Dies verlautbarten die Sprecher der beiden Regierungsparteien in einer Aussendung. Gleichzeitig bekennen sich beide Parteien weiterhin zur traditionellen Ehe zwischen Mann und Frau.
Erste gleichgeschlechtliche Ehe bereits geschlossen
Für die Allgemeinheit gilt somit ab 1. Jänner 2019 die neue Rechtslage. Sowohl dürfen dann gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe eingehen, als auch gemischtgeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft. Bereits ab sofort gibt es die Möglichkeit für jene fünf Paare, welche diesbezüglich eine Klage beim VfGH einbrachten. Die erste entsprechende Verbindung wurde laut eines ORF-Berichts bereits am Freitagmorgen geschlossen.
Bei den Frischvermählten handelt es sich just um jenes lesbische Paar, auf dessen Vorbringen das Verfassungsgericht die alte Regelung kippte. Diese klagten, weil trotz eingetragener Partnerschaft die Eintragung des gemeinsam großgezogenen Sohnes als eheliches Kind unmöglich blieb. Für die Allgemeinheit gilt die neue Rechtslage erst mit Auslaufen der alten Regelung mit 1. Jänner 2019.