Keine Mindesttemperaturen für Mieter: Kabinett beschließt Gas-Sparvorschriften
Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett umfangreiche Sparmaßnahmen, die dabei helfen sollen, den Gasverbrauch über die kalten Monate hinweg niedrig zu halten.
Berlin. – Nach gescheiterten Verhandlungen in Katar und einer aktuell fehlenden Lösung der Gasversorgungsprobleme erwarten Kommunen und private Haushalte Vorschriften zur Einsparung von Heizgas. So sollen etwa in öffentlichen Gebäuden die Temperatur auf 19 Grad Celsius abgekühlt werden. Auch Mieter können von einer „Mindesttemperatur“ befreit werden, wenn ein Schaden für die Gesundheit ausgeschlossen werden kann. Tatsächliche Verbote spricht die Regierung aktuell lediglich für die Beheizung von privaten Pools, öffentliche Leuchtreklame und die Bestrahlung von Denkmälern.
Wirtschaft wird geschont
Wenig zu befürchten haben Unternehmen, da diese ab einem Verbrauch von 10 Gigawattstunden pro Jahr zu Energiesparmaßnahmen verpflichtet werden. Doch diese Einschränkungen würden sie erst treffen, sollte es sich „für sie rechnen“.
Die Vorschriften im Einzelnen:
In öffentlichen Gebäuden soll die Temperatur auf 19 Grad gesenkt werden, während Foyers und Flure gar nicht mehr geheizt werden.
Vorgaben für Mieter, eine gewisse Mindesttemperatur einzustellen, entfallen, wenn keine Gefahr für die Gesundheit und das Gebäude droht.
Private Immobilienbesitzer mit Gasheizungen sollen diese überprüfen. Heizungskontrollen in den nächsten zwei Jahren werden vorgeschrieben.
Mindesttemperaturen in Behörden und privaten Büros, wobei der Arbeitgeber die Abweichung nach oben bestimmen soll.
Private Pools dürfen nicht beheizt werden.
Gebäude und Denkmäler werden nicht mehr angestrahlt.
Keine Leuchtreklame in der Nacht.
Unternehmen mit einem Energieverbrauch über zehn Gigawattstunden im Jahr werden ab Oktober zu Energiespaßmaßnahmen verpflichtet, falls diese sich für das Unternehmen rechnen.
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