Kickl kritisiert VfGH-Entscheid zum „Lockdown für Ungeimpfte“ im Jänner

Mit der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Lockdowns für Ungeimpfte im Jänner erteile der Verfassungsgerichtshof dem „Regierungsunrecht durch das Corona-Zwangsregime“ wieder die Absolution, kritisiert Kickl.
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Kickl kritisiert VfGH-Entscheid zum „Lockdown für Ungeimpfte“ im Jänner

Herbert Kickl (FPÖ)

© C.Stadler/Bwag, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Mit der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Lockdowns für Ungeimpfte im Jänner erteile der Verfassungsgerichtshof dem „Regierungsunrecht durch das Corona-Zwangsregime“ wieder die Absolution, kritisiert Kickl.

Wien. – Der zweite Lockdown für Ungeimpfte Ende Jänner 2022 entsprach der Verfassung. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. Die Ausgangsbeschränkungen für Personen, die keinen gültigen 2-G-Nachweis vorweisen konnten, stellte zwar „einen intensiven Eingriff in die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Freizügigkeit und auf Achtung des Privat- und Familienlebens dar“, dennoch seien diese Grundrechte nicht verletzt worden, so der VfGH. FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl kritisiert diese Entscheidung.

„Vertrauen in VfGH tief erschüttert“

„Der Verfassungsgerichtshof erteilt mit diesem Erkenntnis dem Regierungsunrecht durch das Corona-Zwangsregime wieder die Absolution“, so Kickl in einer Aussendung. Bereits Ende März entschied der VfGH, dass schon der Lockdown für Ungeimpfte im Herbst des Vorjahres rechtsmäßig war. Angesichts dieser Tatsache komme der jüngste Entscheid daher wenig überraschend, sei aber dennoch enttäuschend, so Kickl.

Millionen Menschen hätten seit jeher großes Vertrauen in den Verfassungsgerichtshof als Hüter ihrer Grund- und Freiheitsrechte gesetzt. „Dieses wurde jetzt tief erschüttert, übrig bleiben Enttäuschung und Unverständnis“, so Kickl. Gerade dieses Vertrauen sei aber die Währung eines demokratischen Rechtsstaats, welches genau durch solche Erkenntnisse leider weiter gesenkt werde. Aufgrund der Tragweite derartiger Entscheidungen erneuerte Kickl die freiheitliche Forderung nach Möglichkeiten zur Veröffentlichung abweichender Meinungen von Verfassungsrichtern: „Die Bürger haben ein Recht auf Transparenz. Sie müssen erfahren können, ob und welche abweichende Meinungen Höchstrichter gerade bei derartig sensiblen Entscheidungen vertreten“, so Kickl abschließend.

„Insgesamt verhältnismäßig“

Seitens des VfGH hieß es, das Gesundheitsministerium habe mit Blick auf die Omikron-Variante damit rechnen müssen, „dass es im Gesundheitswesen aufgrund der hohen Zahl an gleichzeitig infizierten Personen zu weiteren Personalausfällen und damit zu einer kritischen Situation kommen würde“. Durch die zahlreichen Ausnahmen von der Ausgangsbeschränkung sei diese „daher auch insgesamt verhältnismäßig“.

Die Antragsstellerin hatte auch vorgebracht, dass das Infektionsgeschehen durch Maßnahmen wie Abstandsregeln und FFP2-Maskenpflicht eingedämmt hätte werden können. Tatsächlich waren diese Regelungen Ende Jänner aber bereits in Kraft und wurden zusätzlich zum Lockdown für Ungeimpfte auch weiter aufrechterhalten, hält der VfGH fest. Sie hatten allein „jedoch nicht ausgereicht, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten“.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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