Kogler (Grüne): Kopftuchverbot für Lehrerinnen für ihn „nicht vorstellbar“
Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) sagte gestern, dass ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen für sie denkbar wäre. Kogler und die Grünen sind allerdings dagegen.
Wien. Die neue Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) hat nach dem geplanten Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 Jahre ein ebensolches für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen als „möglichen nächsten Schritt“ bezeichnet. Für Grünen-Chef Werner Kogler ist eine solche Ausweitung des Kopftuchverbots allerdings „nicht vorstellbar“.
Ausweitung als „zweiter Schritt“
Im Ö1-Morgenjournal ortete Raab in der türkis-grünen Regierung einen „breiten Konsens“. Schließlich gehe es darum, welches Rollenbild in den Schulen vermittelt wird. Sie ließ indes offen, ob das Kopftuchverbot für Lehrerinnen noch in dieser Legislaturperiode kommen könnte. In einem „ersten Schritt“ werden jene Vorhaben umgesetzt, die im Regierungsprogramm vereinbart wurden, aber „ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen könnte ein möglicher zweiter Schritt sein“, so Raab.
Im ÖVP-Wahlprogramm für die Nationalratswahl 2019 hieß es, dass Lehrerinnen das Neutralitätsgebot einhalten müssten. „Ein Kopftuch ist ein deutlich sichtbares, demonstratives Symbol, das Schüler politisch beeinflussen kann. Deshalb soll es allen Lehrerinnen in Zukunft verboten werden, ein Kopftuch in der Schule zu tragen“.
Kogler und Grüne dagegen
Grünen-Chef Werner Kogler sprach sich nun allerdings gegen eine Ausweitung des Kopftuchverbots auf Lehrerinnen aus. „Über nächste Schritte nachzudenken steht jedem frei“, sagte Kogler. „Mein Nachdenken bis hierher hat dazu geführt, dass wir hier einen Dissens hätten“, so der Vizekanzler. Ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen „ist für mich und für die Grünen nicht vorstellbar“, stellte Kogler klar. Auch Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) kommentierte die Aussage von Raab: „Es ist ihr gutes Recht als Ministerin, das so zu sehen, ich teile ihre Einschätzung auch“. Es bedeute aber, „dass es einen ersten Schritt gibt“. Dieser sei das im Regierungsprogramm festgelegte Kopftuchverbot für Mädchen bis zur Religionsmündigkeit mit 14 Jahren.
IGGÖ bringt Beschwerde bei VfGH ein
Indes hat die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) eine Beschwerde gegen das Kopftuchverbot beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingebracht. Die IGGÖ sieht durch das beschlossene Verbot Grundrechte wie Religionsfreiheit und das Vorrecht der Eltern auf die Erziehung verletzt (mehr dazu in: IGGÖ brachte Beschwerde gegen Kopftuchverbot bei VfGH ein).