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Kommunikationsbehörde verhängt hohe Geldstrafen gegen Auf1 und RTV

Die KommAustria hat gegen Auf1 und RTV wegen Verstößen gegen das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend Euro verhängt.

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Kommunikationsbehörde verhängt hohe Geldstrafen gegen Auf1 und RTV

Die Strafen für Auf1 und RTV belaufen sich insgesamt auf mehrere tausend Euro.

© IMAGO / Klaus W. Schmidt

Wien. – Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat Verwaltungsstrafen gegen bekannte Verantwortliche eines audiovisuellen Mediendienstes und eines Fernsehveranstalters verhängt. Die Strafen betreffen Verstöße gegen das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) im Zusammenhang mit einer unzulässigen Programmausstrahlung.

Strafen für Verstöße gegen Zulassungsbestimmungen

Im Fall des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf richtet sich die Sanktion gegen den Obmann und den ehemaligen Obmannstellvertreter des Vereins für „basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt“. Der Verein betreibt den Online-Mediendienst www.auf1.tv und hatte im Jahr 2022 über einen Zeitraum von mehr als acht Monaten im Rahmen des Programms RTV ein Fensterprogramm ausgestrahlt, ohne dafür über eine Zulassung zu verfügen. Die KommAustria verhängte über den Vereinsobmann eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro zuzüglich 500 Euro Verfahrenskosten. Der ehemalige Obmannstellvertreter hat eine Geldstrafe von 2.000 Euro zuzüglich 200 Euro Verfahrenskosten zu bezahlen, wie es in einer Aussendung der KommAustria heißt.

Verstöße durch RTV Regionalfernsehen

Ebenfalls sanktioniert wurde der Geschäftsführer von RTV aus dem Großraum Linz. Er habe durch die Überlassung von Sendezeiten an den Verein die in seiner Zulassung festgelegte Programmdauer und Programmgattung wesentlich geändert, ohne dies zuvor von der KommAustria genehmigen zu lassen. Für diese Verwaltungsübertretung verhängte die Behörde eine Geldstrafe von 1.000 Euro zuzüglich 100 Euro Verfahrenskosten.

Die Verstöße wurden von der KommAustria mit Bescheiden aus dem Jahr 2023 festgestellt. Der Vereinsverletzungsbescheid ist aufgrund einer Beschwerde noch beim Bundesverwaltungsgericht anhängig und daher nicht rechtskräftig. Das Verfahren gegen RTV Regionalfernsehen e. U. wurde hingegen bereits abgeschlossen.

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