Kritik an Faesers Plänen zur Neustrukturierung des Disziplinarrechts

Auf einer Pressekonferenz am Rande eines Treffens der Innenminister erläuterte Innenministerin Nancy Faeser eine Neustrukturierung des Disziplinarrechts.
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Kritik an Faesers Plänen zur Neustrukturierung des Disziplinarrechts

Innenministerin Nancy Faeser (SPD)

© Metropolico

Auf einer Pressekonferenz am Rande eines Treffens der Innenminister erläuterte Innenministerin Nancy Faeser eine Neustrukturierung des Disziplinarrechts.

Berlin. – Mit ihrem Vorstoß, die Beweislast im Disziplinarrecht für Beamte umzukehren, erntete Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) starke Kritik. Der Staatsrechtler Prof. Franz Josef Lindner kritisiert: „Ein Entlassungsgrund ist für den Beamten die Verfassungsfeindlichkeit und die kann nicht einfach behauptet, sondern muss durch Tatsachen nachgewiesen werden“. Faeser korrigierte sich später und meinte: „Ich will nicht die Beweislast umkehren.“

Sie habe sich lediglich „etwas umgangssprachlich“ ausgedrückt, doch die Kernaussage der Ministerin bleibt die gleiche. Verdächtige Beamte sollen zukünftig leichter aus dem Dienst entfernt werden, auch ohne stichhaltige Beweise.

Welche Haltung wird zukünftig kriminalisiert?

Prof. Franz Josef Lindner sieht in dem Vorgehen der Innenministerin ein „Misstrauensvotum gegen Beamte“ und kritisierte dies scharf. Er deutet die Pläne als Kalkül zur Abschreckung von rechtlichen Schritten durch entlassene Beamte. Der Staatsrechtler beobachtet mit Sorge die Aushöhlung der Dienstfreiheit von Beamten gegenüber den Parteien. Ein weiteres Problem erkennt er in den Begrifflichkeiten der Ministerin. Lindner warnt davor, Begriffe wie „Extremismus“ in das Beamtenrecht einzuführen, da Verfassungsfeindlichkeit eine individuelle Wertungsfrage sei. Ob gekündigte Beamte unter diesen Vorzeichen den Rechtsweg bestreiten, sei mehr als fraglich, so Lindner.

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