Kronzeugin: Meinungsforscherin will in ÖVP-Affäre auspacken

Die Meinungsforscherin Sabine B. will mit den Ermittlern umfassend zusammenarbeiten. Laut Medienberichten soll sie die Kronzeugenregelung beantragt haben.
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Kronzeugin: Meinungsforscherin will in ÖVP-Affäre auspacken

Symbolbild (Gerichtssaal) Wikimedia Commons [CC0]

Die Meinungsforscherin Sabine B. will mit den Ermittlern umfassend zusammenarbeiten. Laut Medienberichten soll sie die Kronzeugenregelung beantragt haben.

Wien. – Wie das Ö1-Morgenjournal am Freitag berichtet, ist die in den ÖVP-Korruptionsskandal verwickelte Meinungsforscherin Sabine B. bereit, als Kronzeugin auszusagen. Dies gehe aus dem Anlassbericht des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung hervor.

B. war am 12. Oktober wegen des Verdachts der Verdunkelung festgenommen worden, weil sie nur weniger Stunden vor der Hausdurchsuchung in der ÖVP-Korruptionsaffäre Chats mit anderen Beschuldigten gelöscht haben soll. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

Kronzeugenregelung für B.?

Einen Tag nach ihrer Festnahme kam es den dem Anlassbericht zufolge zu ihrer Einvernahme bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Demnach wurde vor der Befragung festgehalten, dass die Beschuldigte bereit ist, „freiwillig ihr Wissen über Tatsachen und/oder Beweismittel zu offenbaren, deren Kenntnis wesentlich zur umfassenden Aufklärung einer in der Kronzeugenregelung genannten Straftat über ihren eigenen Tatbeitrag hinaus zu fördern“. Dieser Auszug lässt den Schluss zu, dass die Meinungsforscherin einen Kronzeugenstatus beantragt hat.

Weiters wurde B. darüber belehrt, dass sie nur dann Anspruch auf den Kronzeugenstatus habe, wenn sie sämtliche Voraussetzungen vorlegen könne. So wurde sie angewiesen, absolutes Stillschweigen über ihre Aussagen zu bewahren und jeden Kontakt zu weiteren Beschuldigten zu unterlassen sowie bei weiteren Vernehmungen anhand der sichergestellten Daten bei der Aufklärung mitzuwirken.

Anschließend wurde B. wieder auf freien Fuß gesetzt, da keine Verdunkelungsgefahr mehr angenommen wurde.

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