Mit einem Urteil gegen Ungarn hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einen tiefen Eingriff in das Machtgefüge Europas vorgenommen. Offiziell ging es um das ungarische „Kinderschutzgesetz” aus dem Jahr 2021, das sich gegen homosexuelle und queere Menschen richtete. Tatsächlich markiert die Entscheidung jedoch weit mehr als eine juristische Niederlage für Budapest: Der EuGH erhebt sich damit erstmals selbst zur obersten Instanz über die grundlegenden Werte Europas und greift unmittelbar in die Souveränität der Nationalstaaten ein.
Luxemburg erklärt sich zur obersten Werteinstanz
Das Gericht erklärte das ungarische Gesetz für unvereinbar mit europäischem Recht, wie die Zeit berichtet. Überraschend war dabei weniger das Ergebnis als vielmehr die zugrunde liegende juristische Konstruktion. Die Luxemburger Richter stützten ihre Entscheidung erstmals unmittelbar auf Artikel 2 des EU-Vertrags. In diesem Artikel sind die Grundwerte der Union festgeschrieben, darunter Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Bislang galt diese Passage vor allem als politische Selbstbeschreibung der Union. Die Sanktionierung von Verstößen oblag traditionell den Regierungen der Mitgliedstaaten, nicht den Gerichten.
Mit diesem Urteil beansprucht der EuGH das Recht für sich, selbst darüber zu entscheiden, wann ein Mitgliedstaat gegen diese Werte verstößt. Juristen sprechen deshalb von einer historischen Machtverschiebung zugunsten der europäischen Justiz. Der Gerichtshof habe Artikel 2 „zu unmittelbar anwendbarem, direkt überprüfbarem Recht erklärt“.
Nationale Verfassungsgerichte verlieren Einfluss
Kritiker sehen darin einen Angriff auf die nationale Souveränität. Mit der neuen Auslegung könnte der EuGH nämlich künftig in nahezu alle Bereiche der nationalen Gesetzgebung eingreifen, sogar in solche, in denen die EU bislang keine ausdrücklichen Kompetenzen besitzt. Als Beispiele werden Fragen des Wahlrechts, der Staatsorganisation oder der Religionspolitik genannt. Mehrere Verfassungsrechtler warnen deshalb vor einer Entwicklung hin zu einem europäischen „Über-Verfassungsgericht“.
Ein deutscher Jurist warnt, der Gerichtshof könne damit „in die nationalen Rechtsordnungen hineinregieren, wie er will“. Ein anderer Jurist spricht von einem Instrument, mit dem Luxemburg „jeden mitgliedsstaatlichen Gesetzgebungsakt“ überprüfen könne.
Besonders brisant ist die Gefahr eines offenen Konflikts zwischen Luxemburg und den nationalen Verfassungsgerichten, wie im Bericht betont wird. Bereits in der Vergangenheit kam es zu einem Konflikt zwischen dem EuGH und dem Bundesverfassungsgericht. Eine Eskalation konnte damals nur mit Mühe verhindert werden. Nun wächst die Sorge, dass künftig zwei Gerichte gleichzeitig den Anspruch auf das letzte Wort erheben könnten.
EuGH betreibt „judicial activism“
Die Entscheidung löste unter Juristen heftige Reaktionen aus. Laut der Zeit ist hinter verschlossenen Türen von einer „desaströsen Entwicklung“ und „dogmatisch katastrophalen“ Folgen die Rede. Christoph Grabenwarter, der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, bezeichnete das Urteil als „einen besonderen Akt von judicial activism, der tief in das politische Leben Europas hineinwirkt“.
Kritiker verweisen demnach außerdem darauf, dass der EuGH das ungarische Gesetz auch ohne Artikel 2 hätte stoppen können. In dem Urteil werden zahlreiche andere Verstöße genannt, unter anderem gegen die EU-Grundrechtecharta, die Binnenmarktregeln und die Datenschutzvorschriften. Dass Luxemburg trotzdem zusätzlich auf Artikel 2 zurückgriff, wird als bewusster Machtanspruch interpretiert.
Richterherrschaft statt Volkssouveränität?
Der EuGH rechtfertigt sein Vorgehen mit dem Schutz des Rechtsstaats in Ländern wie Ungarn oder Polen. Dort hätten Regierungen versucht, die Gewaltenteilung auszuhöhlen und die Justiz politisch zu kontrollieren. Da die Politik in Brüssel lange gezögert habe, habe das Gericht die entstandene Lücke gefüllt.
Kritiker sehen genau darin das Problem: Immer mehr politische Entscheidungen würden von Gerichten statt von Parlamenten getroffen. Mit jeder neuen Zuständigkeit der Richter schrumpfe der Einfluss demokratisch gewählter Volksvertretungen. Ein Jurist warnt deshalb vor einem europäischen „Bundesstaat – aber ohne die entsprechende demokratische Legitimation“.







Kommentare
Sei der Erste, der einen Kommentar hinterlässt!