Maskenaffäre: CSU-Spezlwirtschaft bleibt folgenlos
Die Meldung ging im Frühjahr durch die Medien wie ein Paukenschlag: Mit Georg Nüßlein und Alfred Sauten sollen sich zwei namhafte CSU-Politiker mit dubiosen Masken-Deals bereichert haben. Nun hat das Oberlandesgericht München entschieden – allerdings anders, als erwartet.
Der tiefe Staat zieht sich auch durch Bayern wie ein „schwarzer Faden“: Im siebenstelligen Bereich sollen die beiden CSU-Granden von ihren Masken-Deals profitiert haben. Zwischenzeitlich hat sich die Staatsanwaltschaft eingeschalten und die Honorare beschlagnahmt.
Doch nun kommt der Hammer: Die Abgeordneten sollen nicht nur straffrei davon kommen, sondern auch noch das Geld zurückerhalten. Begründung des Gerichts: Es sei für Mandatsträger nicht strafbar, wenn sie sich mithilfe ihrer Autorität als Abgeordnete oder nur durch ihre Kontakte versuchen, Behörden oder Ministerien zu beeinflussen.
Für den schwäbischen Landtagsabgeordneten und stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Gerd Mannes ist das ein Skandal: „CSU-Politiker haben ‚lediglich‘ die Autorität ihres Mandats benutzt, um sich in der Corona-Krise auf Kosten der Allgemeinheit die Taschen zu füllen – und Bayerns höchstes Gericht findet das völlig in Ordnung!“, kritisiert Mannes und sieht darin ein katastrophales Signal für die Öffentlichkeit, wenn die Gerichte ein derart „skandalöses Vorgehen“ auch noch legitimieren.