Mehr Überwachung? SPD und Grüne wollen Befugnisse der Polizei erweitern
SPD und Grüne wollen der Polizei mehr Befugnisse geben, darunter biometrische Abgleiche im Internet und erweiterte Bankabfragen für das BKA. Ein neuer Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Bundestag beraten werden.
Berlin. – Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Befugnisse der Polizei erweitern. Ein entsprechender Gesetzentwurf „zur Stärkung der polizeilichen Befugnisse“ wird am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten. Der Entwurf sieht unter anderem erweiterte Möglichkeiten für biometrische Abgleiche im Internet, automatisierte Datenauswertungen, erweiterte Auskunftsmöglichkeiten des Bundeskriminalamtes (BKA) bei Banken sowie neue Regeln für Waffenverbotszonen vor.
Biometrischer Abgleich im Internet
Die neuen Regelungen sollen es den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, biometrische Daten von Gesicht und Stimme in automatisierten Verfahren mit öffentlich zugänglichen Internetdaten, etwa aus sozialen Medien, abzugleichen. Dies soll es ermöglichen, Tatverdächtige gezielt zu identifizieren und ihren Aufenthaltsort zu ermitteln.
Der Gesetzentwurf enthält auch neue Befugnisse zur automatisierten Datenauswertung für das BKA und die Bundespolizei. Damit soll es möglich werden, „bei großen Datenmengen Verbindungen/Beziehungen zwischen Informationen herzustellen“. Ziel sei es, die in den polizeilichen Informationssystemen vorhandenen Daten effizienter auszuwerten.
Bankanfragen durch das BKA
Das BKA soll künftig erweiterte Möglichkeiten erhalten, Auskunftsersuchen an Banken zu richten. Damit eine solche Anfrage nicht automatisch zur Kündigung des betroffenen Kontos führt, soll eine Regelung im Gesetzentwurf den Banken Rechtssicherheit bei der Fortführung des Kontos geben. Damit soll verhindert werden, dass Verdächtige frühzeitig von polizeilichen Ermittlungen erfahren und Ermittlungen dadurch behindert werden.
Ein weiterer zentraler Punkt des Entwurfs betrifft die Waffenverbotszonen. Die Bundespolizei soll in diesen Zonen die Befugnis erhalten, anlassbezogen stichprobenartige Befragungen, Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen von Personen durchzuführen, die sich in der Zone aufhalten oder diese betreten wollen.
Sicherheitslage als Begründung
Hintergrund ist die aktuelle Sicherheitslage in Deutschland: „Die Messerattacke von Aschaffenburg am 22. Januar 2025, der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 22. Dezember 2024 und der islamistische Anschlag am 23. August 2024 auf einem Volksfest in Solingen haben deutlich gemacht, dass sich die Sicherheits- und Bedrohungslage in Deutschland erheblich verschärft hat“, so die beiden Fraktionen. Vor diesem Hintergrund sollen die Befugnisse der Sicherheitsbehörden gestärkt werden, um sowohl die Gefahrenabwehr als auch die Strafverfolgung effektiver zu gestalten.