Meldepflicht: Soziale Netzwerke müssen „Hass-Beiträge“ an BKA spielen
Im Kampf gegen vermeintliches „Hatespeech“ geht die Regierung erneut einen Schritt weiter. So einigten sich die Bundesministerien für Inneres und Justiz auf eine neue Meldepflicht.
Berlin. – Künftig sind die Betreiber von sozialen Netzwerken dazu verpflichtet, vermeintliche „Hass-Postings“ nicht nur zu löschen, sondern diese auch direkt an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten.
Löschen ist nicht mehr ausreichend
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sowie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) einigten sich auf eine Änderung des von Heiko Maas (SPD) etablierten „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“. Künftig reicht es nicht mehr aus, dass Betreiber von sozialen Netzwerken Beiträge löschen, welche vermeintliche „Hetze“, z.B. Volksverhetzung, darstellen.
Stattdessen müssen die Betreiber laut dem Spiegel den entsprechenden Beitrag samt der IP- und Port-Adresse des Verfassers an das Bundeskriminalamt weiterleiten. Sollte die Weiterleitung nicht sachgemäß erfolgen, drohen Facebook und Co. ab sofort Geldstrafen.
Änderung gilt nicht für bloße Beleidigungen
Für bloße Beleidigungen gelte die Änderung des NetzDG jedoch nicht. In diesem Fall müsse das Opfer selbst aktiv werden und Anzeige erstatten. Um die Flut an Meldungen bewerkstelligen zu können, hofft die Bundesregierung auf Einrichtung von „Schwerpunktstaatsanwaltschaften“, welche die Anklagen betreuen. Als konkrete Beispiele für meldepflichtige Inhalte wurden „Hakenkreuz-Postings“, Morddrohungen und Volksverhetzung genannt.
Erst kürzlich beschloss das Bundesland Bayern, härter gegen „Hass und Hetze“ vorgehen zu wollen. Ist der Tatbestand der Verleumdung erfüllt, können fortan Haftstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden – die Tagesstimme berichtete.