Mikl-Leitner zum Fall Windl: „Auf Österreichs Straßen herrscht Narrenfreiheit“

Nach einer Weisung des Justizministeriums ist die U-Haft für Anja Windl von der „Letzten Generation“ vom Tisch. Niederösterreichs Landeshauptfrau hält das für ein „falsches Signal“.

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Mikl-Leitner zum Fall Windl: „Auf Österreichs Straßen herrscht Narrenfreiheit“

Mikl-Leitner übt scharfe Kritik an der jüngsten Weisung aus dem grün geführten Justizministerium.

© IMAGO / SEPA.Media

Wien/St. Pölten. – Die Weisung des Justizministeriums an die Staatsanwaltschaft Wien zur Haftfrage von Anja Windl hat die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) „höchst irritiert“ zurückgelassen. „Klimakleber“ würden „Narrenfreiheit genießen“, so ihr Eindruck. „Da kann die Polizei noch so engagiert und konsequent gegen diese Chaoten vorgehen, wenn sie dann von der Justiz mit Samthandschuhen angegriffen werden, nützt das alles nichts. Das Signal, das Justizministerin Alma Zadić an Klimaaktivisten in ganz Europa aussendet, ist leider eindeutig: Auf Österreichs Straßen herrscht Narrenfreiheit für diese Chaoten“, so Mikl-Leitner in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Erneut wurden härtere Strafen für Klimaaktivisten gefordert.

Staatsanwaltschaft sollte von Beschwerde Abstand nehmen

Bei einer Protestaktion der „Letzten Generation“ Ende November hatte sich Windl mit einer Mischung aus Quarzsand und Superkleber auf der Fahrbahn festbetoniert. Sie war daraufhin festgenommen und in die Justizanstalt Josefstadt überstellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhängung der Untersuchungshaft damit begründet, dass durch die Aktion unter anderem Autobahnen als wesentliche Teile der kritischen Infrastruktur beschädigt worden seien und Tatbegehungsgefahr bestanden habe. Die Fahrbahnen seien durch die Aktion stark beschädigt worden, zudem sei schweres Gerät erforderlich gewesen, um die Aktivisten von der Fahrbahn zu entfernen. Nur wenige Tage nach der Festnahme wurde Windl jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt. Ein entsprechender Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft sei abgelehnt worden, teilte Gerichtssprecherin Christina Salzborn der APA mit.

Die Staatsanwaltschaft wollte gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen. Im Zuge dessen sei ein Vorhabensbericht an die Generalstaatsanwaltschaft als zuständige Behörde übermittelt worden, hieß es. Das Justizministerium habe daraufhin die Weisung erteilt, „von einer Beschwerde Abstand zu nehmen“, sagte Behördensprecherin Nina Bussek am Montag. Das Ministerium betonte, dass die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften von der für Einzelstrafsachen zuständigen Sektion V des Justizministeriums ausgeübt werde. Diese habe im konkreten Fall eine Weisung zur Sachbehandlung erlassen. Für Windl ist das Thema Untersuchungshaft damit vom Tisch.

Kritik auch von ÖVP-Generalsekretär Stocker

Am Dienstagvormittag meldete sich auch Christian Stocker zu Wort. Der ÖVP-Generalsekretär forderte Aufklärung und kritisierte Zadić, die die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung Windls „daschlog“ und erwähnte in diesem Zusammenhang auch die Causa des verstorbenen Christian Pilnacek. Nachdem dieser vor dem U-Ausschuss ausgesagt hatte, „Zadić habe auf sein Verfahren Einfluss genommen, indem sie die Weisung erteilt habe, das Verfahren gegen ihn nicht einzustellen, ist dies bereits der nächste Fall einer mutmaßlich politischen Intervention“.

Die Öffentlichkeit verdiene eine Antwort auf die Frage, wie viele Weisungen aus dem Justizministerium kommen. Deshalb müsse Zadić endlich die noch ausstehenden Weisungsberichte für die Jahre 2021 und 2022 vorlegen, so Stocker.

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