Mit Hitler verglichen: Kickl gewinnt vor Gericht gegen Plattform Demokratie Österreich
Herbert Kickl hat vor Gericht einen Sieg gegen die Plattform Demokratie Österreich errungen. Ein Video mit Parallelen zu Adolf Hitler wurde als „Grenzüberschreitung“ gewertet.
Wien. – FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl hat in einem medienrechtlichen Verfahren gegen die Plattform Demokratie Österreich einen Erfolg erzielt. Das Landesgericht Wien gab seiner Privatanklage wegen übler Nachrede statt und sprach ihm eine Entschädigung von 5.000 Euro zu. Weiters wurde die Plattform zur Urteilsveröffentlichung und zur Tragung der Verfahrenskosten verpflichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Verteidigung Berufung eingelegt hat.
Video zog Parallelen zu Adolf Hitler
Hintergrund des Verfahrens war ein Video, das der Verein Plattform Demokratie Österreich vor der letzten Nationalratswahl veröffentlicht hatte. In diesem Video war zunächst ein Bild von Kickl zu sehen, das dann mit einem Bild von Adolf Hitler überblendet wurde. Dazu wurde die Frage eingeblendet: „Wollen Sie so jemanden wählen?“
Kickls Rechtsvertreter Christoph Völk bezeichnete das Video als „unfassbar geschmacklos“ und kritisierte, ein „demokratisch legitimierter Politiker“ müsse es sich nicht gefallen lassen, „mit dem größten Massenmörder der Geschichte gleichgesetzt zu werden“.
Richterin: „Grenzüberschreitung ohne Tatsachensubstrat“
Die Richterin wertete die Darstellung als klare Grenzüberschreitung. Adolf Hitler stehe „für die Abschaffung der Demokratie, Genozid, die Ausrottung der Juden und vieles andere“. Die direkte Überblendung erwecke den Eindruck, Kickl sei in Verhalten und Wirken mit Hitler vergleichbar, wofür es kein „Tatsachensubstrat“ gebe.
Eine außergerichtliche Einigung wäre laut Kickls Rechtsvertretung möglich gewesen, wenn sich die Plattform „entsprechend entschuldigt“ und eine Spende von 20.000 Euro an das St. Anna Kinderspital geleistet hätte. Dies lehnte die Anwältin der Plattform jedoch mit der Begründung ab, dass sie dafür „kein Pouvoir“ habe. Kickls Anwalt betonte abschließend, dass es in dem Verfahren „nicht ums Geld“, sondern um den „guten Ruf“ des FPÖ-Obmanns gehe.