Nach 2G-Urteil: Niedersachsen schafft neuen Senat für Corona-Themen

Kurz nachdem der 13. Senat die 2G-Regel im niedersächsischen Einzelhandel kippte, wurden nun die Zuständigkeiten am Gericht neu verteilt.
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Nach 2G-Urteil: Niedersachsen schafft neuen Senat für Corona-Themen

Symbolbild (Sportgeschäft): Graf Foto via Wikimedia Commons [CC BY-SA 3.0] (Bild zugeschnitten)

Kurz nachdem der 13. Senat die 2G-Regel im niedersächsischen Einzelhandel kippte, wurden nun die Zuständigkeiten am Gericht neu verteilt.

Lüneburg. – Erst vor kurzem hatte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) die 2G-Regeln für den Einzelhandel gekippt und damit für Aufsehen und Unmut bei den Politikern gesorgt. Nun wurde ein neuer Senat eingerichtet und die Zuständigkeiten der verschiedenen Senate innerhalb des OVGs neu verteilt. Das Gesundheitsrecht, worunter auch Corona-rechtliche Verfahren fallen, war bisher dem 13. Senat zugeordnet. Diese Zuständigkeit wurde dem Senat nun entzogen und dem neugeschaffenen 14. Senat erteilt.

13. Senat kippte 2G-Regeln im Einzelhandel

Am 16. Dezember hatte der 13. Senat die sogenannte 2G-Regel für den Einzelhandel aufgehoben. Diese sei in der konkreten Ausgestaltung derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme, hieß es in einer entsprechenden Pressemitteilung des OVGs hierzu. Die Eignung zur Erreichung der infektiologischen Ziele sei durch die zahlreichen Ausnahmen bereits reduziert. So fände allein im von der 2G-Regelung nicht umfassten Lebensmitteleinzelhandel der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte statt. Auch die Erforderlichkeit sei zweifelhaft. Der Senat habe bereits mehrfach beanstandet, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten. Ebenso wurde auf die „erheblichen Eingriffe in die Grundrechte der ungeimpften Kunden und der Betriebsinhaber“ verwiesen. Der Beschluss des 13. Senats, die 2G-Regelen im Einzelhandel außer Kraft zu setzten, gilt für ganz Niedersachsen und ist unanfechtbar.

Neuer Senat übernimmt nach dem Jahreswechsel

Am 21. Dezember wurde nun am OVG ein neuer 14. Senat eingerichtet. Ihm sind zunächst die Asylverfahren aus dem Herkunftsland Afghanistan zugewiesen. Doch nach dem Jahreswechsel übernimmt dieser auch vom 13. Senat das Gesundheits- und vom 4. und 10. Senat das Sozialrecht als weitere Rechtsgebiete. An entsprechender Stelle heißt es in einer Pressemitteilung des OVGs hierzu: „Es wurde die Gelegenheit einer weiteren Spezialisierung mit der Einrichtung eines Ausländer- sowie eines Gesundheits- und Sozialrechtssenats genutzt.“

Ob es sich bei dem Zuständigkeitswechsel der „Corona-Angelegenheiten“ am OVG tatsächlich nur um Entlastungs- und Spezialisierungsmaßnahmen handelt, wird von kritischen Stimmen hinterfragt, die hier einen Zusammenhang mit den diesbezüglichen bisherigen Entscheidungen des 13. Senats sehen:

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Christin Schneider

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